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Problemstoffentsorgung

Als "gefährliche Abfälle" - auch bekannt unter den umgangssprachlichen Begriffen "Problemstoffe" oder "Sonderabfälle" - werden Abfälle bezeichnet, die bei der Anwendung und Entsorgung gesundheits- oder umweltschädigend sein können. Dazu gehören beispielsweise nicht mehr benötigte oder unbrauchbare Abbeizmittel, Abflussreiniger, Farben, Lacke, Klebestoffe, Laugen, Säuren, Chemikalien wie Fotochemikalien, Altöl, Pflanzenschutzmittel und Düngemittel, Putz- und Reinigungsmittel, aber auch Akkus, Batterien, Medikamente und vieles mehr.

Solche Abfälle müssen Sie aufgrund ihrer Umwelt- oder Gesundheitsschädlichkeit getrennt vom Hausmüll entsorgen.

Hinweis: Die ordnungsgemäße Entsorgung "gefährlicher Abfälle" wird entsprechend dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz im Rahmen eines Nachweisverfahrens besonders überwacht.

Tipp: Das Umweltministerium bietet weitere Informationen zur Entsorgung von Batterien und Akkus sowie zur Entsorgung von alten Medikamenten.

Generelle Zuständigkeit:

Abfallwirtschaftsgesellschaft (AWG) des Rems-Murr-Kreises mbH

Ablauf:

Informieren Sie sich bitte, wie und wo Sie Problemstoffe oder Sonderabfälle entsorgen können. Weitere Informationen rund um die Abfallvermeidung und -entsorgung enthält die im Dezember von der AWG verteilte Info-Broschüre.

Auskünfte erteilt auch die Sonderabfallagentur Baden-Württemberg GmbH.

Zuständige Behörden:

Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Alter Postplatz 10
71332 Waiblingen
Fon: 07151/501-0
Fax: 07151/501-1525
E-Mail: info@rems-murr-kreis.de

Sprechzeiten:
Allgemeine Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag:
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
13:30 Uhr bis 18:00 Uhr

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