![]() DienstleistungenAusfuhrkennzeichenWenn Sie ein bisher nicht zugelassenes oder ein bisher in der Bundesrepublik zugelassenes - eventuell außer Betrieb gesetztes - Fahrzeug ins Ausland ausführen möchten, benötigen Sie dazu ein Ausfuhrkennzeichen. Generelle Zuständigkeit:die Zulassungsbehörde Zulassungsbehörde ist, je nach Wohnort (bei Firmenwagen: Betriebssitz)
Bezugsort:Geben Sie in der Ortswahl Ihren Wohnort oder Ihren Betriebssitz ein. Voraussetzungen:Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben. Bei Zulassungsrückständen über 10 Euro verweigert die Zulassungsbehörde die Zulassung, bis Sie diese beglichen haben. Wenn jemand für Sie Ihr Fahrzeug zulässt, muss der Bevollmächtigte eine schriftliche Vollmacht von Ihnen vorlegen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde den Bevollmächtigten über diese eventuell bestehenden rückständigen Gebühren und Auslagen informieren darf. Unterlagen:
Hinweis: Schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen "H", "BI" oder "aG" in ihrem Schwerbehindertenausweis sind weiterhin von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Aufgrund des Nachweises in ihrem Ausweis müssen sie keine Einzugsermächtigung einreichen. In bestimmten Ausnahmefällen ist es außerdem möglich, einen "Antrag auf Befreiung vom Lastschrift-Einzugsverfahren" zu stellen. Welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen, können Sie direkt im Antragsformular nachlesen. Darüber hinaus stellt Ihnen das Portal der Finanzämter in Baden-Württemberg mit dem Infoblatt "Lastschrifteinzug als Voraussetzung für die Zulassung eines Kraftfahrzeugs" weitere Informationen zum Thema zur Verfügung. Hinweis: Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl. In den meisten Fällen können Sie die Versicherungsbestätigung telefonisch bei Ihrer Versicherung anfordern. Seit dem 1. März 2008 kann der Versicherer Ihnen eine Versicherungsbestätigung mit einer 7-stelligen alphanumerischen VB-Nummer geben, mit der die Zulassungsbehörde die Versicherungsdaten elektronisch aus der zentralen Datenbank des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft abruft. Ablauf:Sie müssen den Antrag auf Erteilung eines Ausfuhrkennzeichens bei der Zulassungsbehörde stellen. Sie können auch einen Vertreter mit Ihrer schriftlichen Vollmacht beauftragen, den Antrag zu stellen. Soweit ein Antragsformular notwendig ist, können Sie es vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen und zu Hause ausfüllen. Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht ein Download-Formular oder ein Online-Dienst über das Internet zur Verfügung. Achtung: Sie müssen das Fahrzeug der Zulassungsbehörde vorführen. Ein Verzicht darauf ist nicht möglich. Wenn das Fahrzeug bisher zugelassen war, werden die Kennzeichen entstempelt. Anschließend erfolgt die Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens für die Dauer der Haftpflichtversicherung, jedoch längstens für ein Jahr. Das Fahrzeug muss für den Zulassungszeitraum (also bis zum Endzeitpunkt des Ausfuhrkennzeichens) über einen gültigen Nachweis der Hauptuntersuchung (HU) und der Abgasuntersuchung (AU) verfügen. Liegt der Fälligkeitstermin der Hauptuntersuchung vor Ablauf des Ausfuhrzeitraums, müssen Sie einen Untersuchungsbericht einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation über die neue Hauptuntersuchung vorlegen. Hinweis: Beträgt die Dauer der Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens mehr als drei Monate, wird das Fahrzeug ab Zuteilung des Kennzeichens für den Gesamtzeitraum bis zum Endzeitpunkt (maximal ein Jahr) kraftfahrzeugsteuerpflichtig. Tipp: Die benötigten Kennzeichenschilder können Sie während der Antragsbearbeitung herstellen lassen. Dafür wenden Sie sich an die privaten Anbieter, die meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden angesiedelt sind. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten. Die Ausfuhrkennzeichen werden von der Zulassungsbehörde mit der roten Plakette für den Zulassungsbezirk abgestempelt. Kosten:
Rechtsgrundlage:
Zuständige Behörden: Landratsamt Rems-Murr-Kreis Sprechzeiten: Verwandte Lebenslagen:Verwandte Themen:FormulareWir bieten Ihnen eine breite Palette an Formularen an, die Ihnen sicherlich so manchen Weg "auf's Amt" erspart. Information s-komm BWDie Texte werden über eine Schnittstelle der cm city media GmbH vom Landesportal Service BW übernommen und eingelesen. Die Daten werden regelmäßig aktualisiert. ![]()
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