![]() DienstleistungenPersonalausweis - Ausstellung wegen Namensänderung bei Scheidung beantragenHaben Sie Ihren Namen nach der Scheidung geändert? Dann müssen Sie Ihren Personalausweis unverzüglich auf Ihren neuen Namen ausstellen lassen. Ein Personalausweis mit alten Namen ist ungültig. Sie können Ihre Ausweispflicht auch durch den Besitz eines gültigen, auf den richtigen Namen ausgestellten Reisepasses erfüllen. Ist Ihnen das nicht möglich, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen. Tipp: Sie können gleichzeitig einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Das ist möglich, wenn Sie für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Personalausweises ein Ausweispapier benötigen. Der vorläufige Personalausweis gilt höchstens drei Monate. Sie müssen ihn zurückgeben, sobald Sie den neuen Personalausweis erhalten haben. Generelle Zuständigkeit:die Personalausweisbehörde, in deren Bezirk Sie mit Ihrer Hauptwohnung gemeldet sind Personalausweisbehörde ist
Auslandsdeutsche
Unterlagen:
Erlaubt sind nur Frontalaufnahmen, keine Halbprofile. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein. Hinweis: Die Behörde akzeptiert nur Lichtbilder, die den Formvorschriften für biometriegestützte Reisepässe entsprechen. Auskunft zu den Lichtbildern gibt auch das Bundesinnenministerium. Ablauf:Sie müssen den Antrag persönlich bei der Personalausweisbehörde Ihres Hauptwohnsitzes stellen. Bei der Beantragung müssen Sie schriftlich erklären, ob Ihre Fingerabdrücke auf dem Ausweis-Chip gespeichert werden sollen. Der Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Für Auslandsdeutsche wird die Herstellung von Personalausweisen durch Botschaften und Konsulate erst ab dem 1.Januar 2013 möglich sein. Bei der Aushändigung des Ausweises müssen Sie schriftlich erklären, ob Sie den elektronischen Identitätsnachweis (eID-Funktion) nutzen wollen. Ist dies nicht der Fall, schaltet die Behörde die Funktion aus. Den elektronischen Identitätsnachweis können Sie während der Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises auf Antrag jederzeit ein- oder ausschalten lassen. Sie möchten die eID-Funktion nutzen? Dann erhalten Sie mit der Post eine Geheimnummer, eine Entsperrnummer und das Sperrkennwort. Kosten:
Hinweis: Für einige dieser Dienstleistungen wird bei Bearbeitung außerhalb der Dienstzeit ein Zuschlag von 13 Euro erhoben. Den Antrag können Sie auch an eine örtlich nicht-zuständige Personalausweisbehörde stellen. Diese muss den Antrag bearbeiten, wenn Sie wichtige Gründe darlegen. Für diese Bearbeitung kann ebenfalls ein Zuschlag von 13 Euro erhoben werden. Frist:unverzüglich nach der Scheidung Sonstiges:Weitere Informationen finden Sie in den Kapiteln "Personalausweis" und "Scheidung". Rechtsgrundlage:
Zuständige Personen: Daniela Bahmüller Sprechzeiten: Annette Föhl Sprechzeiten: Ines Schilling Sprechzeiten: Verwandte Lebenslagen:Verwandte Themen:FormulareWir bieten Ihnen eine breite Palette an Formularen an, die Ihnen sicherlich so manchen Weg "auf's Amt" erspart. Information s-komm BWDie Texte werden über eine Schnittstelle der cm city media GmbH vom Landesportal Service BW übernommen und eingelesen. Die Daten werden regelmäßig aktualisiert. ![]()
© 2013 Gemeinde Winterbach
Gemeindeverwaltung Winterbach | Marktplatz 2 | 73650 Winterbach | Fon: 07181/7006-0 | Fax: 07181/7006-35 | E-Mail
|