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Urteil anfordern

Sie interessieren sich für den Inhalt einer bestimmten gerichtlichen Entscheidung (z.B. Urteil, Beschluss)? Bei deutschen Gerichten können Sie vollständige Kopien von Entscheidungen erhalten.

Hinweis: Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind die Namen der beteiligten Personen unkenntlich gemacht.

Generelle Zuständigkeit:

das Gericht, das die Entscheidung erlassen hat

Bezugsort:

Geben Sie in der Ortswahl den Standort des gesuchten Gerichtes in Baden-Württemberg an.

Sie können auch Entscheidungen anderer Gerichte, die nicht in Baden-Württemberg liegen, anfordern. Dazu müssen Sie sich direkt an das jeweilige Gericht wenden.

Unterlagen:

keine

Ablauf:

Sie möchten die Entscheidung privat verwenden? Prüfen Sie in der Rechtsprechungsdatenbank, ob die Entscheidung dort vorhanden ist. Die Rechtsprechungsdatenbank enthält alle als veröffentlichungswürdig eingestuften Urteile und Beschlüsse baden-württembergischer Gerichte.

Sie finden die Entscheidung nicht in der Datenbank? Oder Sie wollen sie gewerblich nutzen, vor allem zu Veröffentlichungszwecken? Fordern Sie die Entscheidung direkt bei dem Gericht an, das sie erlassen hat.

Tipp: Näheres zur gewerblichen Nutzung finden in den Verwendungshinweisen der Rechtsprechungsdatenbank.

Sie können die Entscheidung schriftlich (Brief oder Fax), persönlich oder über E-Mail anfordern. Sie sollten folgende Angaben machen:

  • Ihre vollständige Anschrift (mit Telefon- und Faxnummer)
  • falls bekannt: Aktenzeichen der Entscheidung
  • falls bekannt: Datum der Entscheidung
  • eine grobe Beschreibung dessen, worum es in der Entscheidung geht

Meistens erhalten Sie die Entscheidung in derselben Form, in der Sie sie angefordert haben. Ausgenommen sind ältere Entscheidungen, die nicht auf Datenträgern gespeichert sind. Diese erhalten Sie immer schriftlich mit der Post oder als Fax.

Tipp: Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts aus den letzten Jahren sind im Internet veröffentlicht. Sie können sie dort kostenlos einsehen und ausdrucken. Wie bei jedem anderen Gericht können Sie sie aber auch schriftlich, persönlich oder elektronisch anfordern. Daneben veröffentlichen juristische Fachzeitschriften die besonders wichtigen Entscheidungen.

Kosten:

  • für eine Recherche in der baden-württembergischen Rechtsprechungsdatenbank für den privaten Gebrauch: keine
  • für Entscheidungen, die Sie bei baden-württembergischen Gerichten anfordern: 13 Euro pro Entscheidung

Hinweis: Gerichte außerhalb von Baden-Württemberg können andere Gebühren erheben.

Formulare:

Zuständige Behörden:

Amtsgericht Schorndorf
Burgschloß
73614 Schorndorf
Fon: 07181/601-0
Fax: 07181/601-400
E-Mail: poststelle@agschorndorf.justiz.bwl.de

Arbeitsgericht Stuttgart
Johannesstraße 86
70176 Stuttgart
Fon: (07 11) 2 18 52-0
Fax: (07 11) 2 18 52-1 00

Landgericht Stuttgart
Urbanstraße 20
70182 Stuttgart
Fon: 0711/2120
Fax: 0711/2123556
E-Mail: poststelle@lgstuttgart.justiz.bwl.de

Oberlandesgericht Stuttgart
Olgastraße 2
70182 Stuttgart
Fon: 0711/212-0
Fax: 0711/212-3024
E-Mail: poststelle@olgstuttgart.justiz.bwl.de

Sprechzeiten:
Das Oberlandesgericht ist von Montag bis Freitag von 7:30 Uhr bis 16:30 Uhr geöffnet (ggf. bis Sitzungsende). Wir haben gleitende Arbeitszeit: Kontaktzeiten - bitte auch bei Anrufen beachten - : Mo. - Do.: 9.00 - 15.30 Uhr, Fr.: 9.00 - 12.00 Uhr.

Sozialgericht Stuttgart
Theodor-Heuss-Straße 2
70174 Stuttgart
Fon: 0711/89230-0
Fax: 0711/89230-199
E-Mail: poststelle@sgstuttgart.justiz.bwl.de

Verwaltungsgericht Stuttgart
Augustenstraße 5
70178 Stuttgart
Fon: 0711 / 6673 - 0 (Rotebühlzentrale)
Fax: 0711 / 6673 - 6801

Sprechzeiten:
Sprechzeiten der Service-Einheiten: Montag bis Donnerstag 9.00 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr, Freitag 9.00 Uhr bis 11.30 Uhr Sprechzeiten der Rechtsantragstelle: Montag bis Donnerstag 9.00 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr, Freitag 9.00 Uhr bis 11.30 Uhr

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