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Arbeitgeber - Eingliederungszuschuss beantragen

Stellen Sie Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer mit Vermittlungshemmnissen ein, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Eingliederungszuschuss als Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten.

Für folgende Personengruppen können Sie den Eingliederungszuschuss beantragen:

  • Personen, die wegen Vermittlungshemmnissen schlechtere Chancen haben, eine neue Arbeit zu finden als ihre Mitbewerberinnen und Mitbewerber.
  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die zu Beginn ihrer Tätigkeit noch nicht die volle Arbeitsleistung erbringen können.

Höhe und Dauer der Förderung hängen davon ab,

  • in welchem Umfang die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer weniger leisten kann (bezogen auf den zu besetzenden Arbeitsplatz) und
  • welche besonderen Eingliederungserfordernissen vorliegen

Generelle Zuständigkeit:

der Arbeitgeberservice bei Ihrer Agentur für Arbeit

Voraussetzungen:

Voraussetzungen für den Eingliederungszuschuss sind:

  • Einstellung einer Person mit Vermittlungshemmnissen, die zu Beginn noch nicht die volle Arbeitsleistung erbringen kann
  • Beginn eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses
  • Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer darf in den letzten vier Jahren nicht versicherungspflichtig bei Ihnen beschäftigt gewesen sein.

Unterlagen:

keine

Ablauf:

Den Eingliederungszuschuss müssen Sie bei Ihrer üblichen Ansprechperson (Arbeitgeberservice) in Ihrer örtlichen Arbeitsagentur beantragen.

Kosten:

keine

Frist:

vor der Einstellung der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers

Rechtsgrundlage:

§ 217 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) (Eingliederungszuschuss)

Zuständige Behörden:

Agentur für Arbeit Schorndorf ()
Karlstr. 15
73614 Schorndorf
Fon: Tel: 01801 / 555111 (Arbeitnehmer) *
Tel: 01801 / 664466 (Arbeitgeber) *
* Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min
Fax: 07181 / 4004155
E-Mail: Schorndorf@arbeitsagentur.de

Sprechzeiten:
Öffnungszeiten
Mo 7:30 - 13:00 Uhr
Di 7:30 - 12:30 Uhr
Mi 7:30 - 12:30 Uhr
Do 7:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Fr 7:30 - 12:30 Uhr

Agentur für Arbeit Waiblingen
Mayenner Straße 60
71332 Waiblingen
Fon: Tel: 01801 / 555111 (Arbeitnehmer) *
Tel: 01801 / 664466 (Arbeitgeber) *
* Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min
Fax: 07151 / 9519266

Sprechzeiten:
Öffnungszeiten
Mo 7:30 - 13:00 Uhr
Di 7:30 - 12:30 Uhr
Mi 7:30 - 12:30 Uhr
Do 7:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Fr 7:30 - 12:30 Uhr

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