![]() DienstleistungenAusbildungsförderung - Änderung persönlicher Daten dem Bundesverwaltungsamt mitteilenWenn Sie Ausbildungsförderung erhalten haben, müssen Sie dem Bundesverwaltungsamt jeden Wohnungswechsel und jede Namensänderung mitteilen. Versäumen Sie dies, müssen Sie einen Pauschalbetrag für den Aufwand der Anschriftenermittlung zahlen. Sie erfüllen einen Bußgeldtatbestand, wenn Sie - auch fahrlässig (z.B. aus Vergesslichkeit) - der gesetzlichen Mitteilungspflicht nicht nachkommen. Eine Mitteilung an das für Sie bis zum Förderungsende zuständige Amt für Ausbildungsförderung reicht nicht aus. Die Rückzahlung des Darlehensanteils der Förderung beginnt fünf Jahre nach dem Ende Ihrer BAföG-Förderungshöchstdauer. Vom Bundesverwaltungsamt erhalten Sie etwa sechs Monate vor dem Rückzahlungsbeginn einen Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid. Dieser stellt die Höhe der Darlehensschuld und die Förderungshöchstdauer fest. Zugleich werden darin der Rückzahlungszeitpunkt und die Höhe der Raten festgesetzt. Generelle Zuständigkeit:das Bundesverwaltungsamt (BVA) Ablauf:Sie können dem Bundesverwaltungsamt die geänderten Daten telefonisch, schriftlich oder über das BAföG-Onlineformular "Änderungsmitteilung" übermitteln. Erforderliche Angaben sind bei Umzug, Heirat oder Scheidung:
Kosten:Versäumnis der Mitteilung:
Sonstiges:Hinweis für freigestellte Darlehensnehmer Das Bundesverwaltungsamt kann Sie in der Rückzahlungsphase auf Antrag wegen geringen Einkommens für eine bestimmte Dauer von der Rückzahlungsverpflichtung freistellen. Eine Freistellung kann nur für noch nicht fällig gewordene Rückzahlungsraten gewährt werden. Jede Änderung der Familien- und Einkommensverhältnisse müssen Sie dem Bundesverwaltungsamt unverzüglich schriftlich oder über das BAföG-Onlineformular "Änderungsmitteilung" anzeigen. Formulare:Rechtsgrundlage:§ 12 Darlehensverordnung (DarlehensV) (Mitteilungspflichten des Darlehensnehmers) Verwandte Lebenslagen:Verwandte Themen:FormulareWir bieten Ihnen eine breite Palette an Formularen an, die Ihnen sicherlich so manchen Weg "auf's Amt" erspart. Information s-komm BWDie Texte werden über eine Schnittstelle der cm city media GmbH vom Landesportal Service BW übernommen und eingelesen. Die Daten werden regelmäßig aktualisiert. ![]()
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