![]() DienstleistungenErlaubnis zur Vollzeitpflege - Verbleib des Kindes in der Pflegefamilie beantragenPflegeeltern können den Verbleib des Pflegekindes in ihrer Familie beantragen, wenn die leiblichen Eltern oder andere Dritte es zu sich nehmen möchten. Das Familiengericht prüft, ob
Hinweis: Möchten Sie rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, sollten Sie sich so bald wie möglich an einen Anwalt oder eine Anwältin wenden. Generelle Zuständigkeit:das Amtsgericht (Familiengericht), in dessen Bezirk das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat Voraussetzungen:Voraussetzungen für den Verbleib in der Pflegefamilie sind:
Unterlagen:keine Ablauf:Sie müssen den Antrag beim zuständigen Gericht stellen. Zuständig ist das Familiengericht, in dessen Bezirk das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat. Hinweis: Das Gericht kann auch von Amts wegen tätig werden. Achtung: Gleichzeitig können Sie einen Eilantrag auf "Erlass einer vorläufigen Anordnung des Verbleibs" stellen. Die vorläufige Anordnung sichert den Verbleib des Kindes in der Pflegefamilie bis zur Entscheidung. Die gerichtliche Entscheidung beruht in jedem Fall auf dem "Kindeswohlprinzip". Das Gericht richtet sich nicht nach den Wünschen der Eltern oder der Pflegeeltern. Das Kindeswohl ist vorrangig. Kosten:keine Rechtsgrundlage:§ 1632 Abs. 4 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Antrag auf Verbleib des Pflegekindes) Zuständige Behörden: Amtsgericht Schorndorf Verwandte Lebenslagen:FormulareWir bieten Ihnen eine breite Palette an Formularen an, die Ihnen sicherlich so manchen Weg "auf's Amt" erspart. Information s-komm BWDie Texte werden über eine Schnittstelle der cm city media GmbH vom Landesportal Service BW übernommen und eingelesen. Die Daten werden regelmäßig aktualisiert. ![]()
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