![]() DienstleistungenNamensänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil IIWenn sich Ihr Name durch persönliche Änderungen, beispielsweise durch Heirat oder Scheidung, oder bei Firmen durch eine andere Bezeichnung oder Umfirmierung geändert hat, müssen Sie dies in den Fahrzeugpapieren vermerken lassen. Generelle Zuständigkeit:die Zulassungsbehörde, in deren Zuständigkeit der Halter seinen Hauptwohnsitz hat (sonst: Betriebssitz oder Ort der Niederlassung) Zulassungsbehörde ist,
Bezugsort:Geben Sie in der Ortswahl Ihren Hauptwohnsitz, den Betriebssitz oder Ort der Niederlassung ein. Unterlagen:
Ablauf:Sie müssen die Änderung entweder persönlich oder durch einen Dritten mit schriftlicher Vollmacht bei der Zulassungsbehörde Ihres Hauptwohnsitzes, des Betriebssitzes oder Ortes der beteiligten Niederlassung beantragen. Soweit ein Antragsformular notwendig ist, können Sie es vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen und zu Hause ausfüllen. Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht ein Downloadformular oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung. Kosten:Die Gebühren werden nach Verwaltungsaufwand erhoben (ab 11,40 Euro). Hinweis: Die Gebühren fallen auch dann an, wenn der alte Fahrzeugbrief noch nicht vollgeschrieben ist und als Folge der Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II eine Zulassungsbescheinigung Teil I ebenfalls ausgestellt werden muss. Frist:Die Änderung muss schnellstmöglich erfolgen. Sonstiges:Die Zulassungsbehörde gibt die Änderungsmeldung automatisch an das Finanzamt weiter. Rechtsgrundlage:
Zuständige Behörden: Landratsamt Rems-Murr-Kreis Sprechzeiten: Verwandte Lebenslagen:Verwandte Themen:FormulareWir bieten Ihnen eine breite Palette an Formularen an, die Ihnen sicherlich so manchen Weg "auf's Amt" erspart. Information s-komm BWDie Texte werden über eine Schnittstelle der cm city media GmbH vom Landesportal Service BW übernommen und eingelesen. Die Daten werden regelmäßig aktualisiert. ![]()
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