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Namensänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II

Wenn sich Ihr Name durch persönliche Änderungen, beispielsweise durch Heirat oder Scheidung, oder bei Firmen durch eine andere Bezeichnung oder Umfirmierung geändert hat, müssen Sie dies in den Fahrzeugpapieren vermerken lassen.

Generelle Zuständigkeit:

die Zulassungsbehörde, in deren Zuständigkeit der Halter seinen Hauptwohnsitz hat (sonst: Betriebssitz oder Ort der Niederlassung)

Zulassungsbehörde ist,

  • für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung
  • für einen Landkreis: das Landratsamt

Bezugsort:

Geben Sie in der Ortswahl Ihren Hauptwohnsitz, den Betriebssitz oder Ort der Niederlassung ein.

Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II oder alter Fahrzeugschein oder alter Fahrzeugbrief
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass - ersatzweise standesamtliche Dokumente (z.B. Heirats- oder Scheidungsurkunde)
  • bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: zusätzlich
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
  • bei minderjährigen Fahrzeughaltern: zusätzlich
    • Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
  • bei juristischen Personen/Firmen:

Ablauf:

Sie müssen die Änderung entweder persönlich oder durch einen Dritten mit schriftlicher Vollmacht bei der Zulassungsbehörde Ihres Hauptwohnsitzes, des Betriebssitzes oder Ortes der beteiligten Niederlassung beantragen.

Soweit ein Antragsformular notwendig ist, können Sie es vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen und zu Hause ausfüllen. Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht ein Downloadformular oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.

Kosten:

Die Gebühren werden nach Verwaltungsaufwand erhoben (ab 11,40 Euro).

Hinweis: Die Gebühren fallen auch dann an, wenn der alte Fahrzeugbrief noch nicht vollgeschrieben ist und als Folge der Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II eine Zulassungsbescheinigung Teil I ebenfalls ausgestellt werden muss.

Frist:

Die Änderung muss schnellstmöglich erfolgen.

Sonstiges:

Die Zulassungsbehörde gibt die Änderungsmeldung automatisch an das Finanzamt weiter.

Rechtsgrundlage:

Zuständige Behörden:

Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Alter Postplatz 10
71332 Waiblingen
Fon: 07151/501-0
Fax: 07151/501-1525
E-Mail: info@rems-murr-kreis.de

Sprechzeiten:
Allgemeine Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag:
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
13:30 Uhr bis 18:00 Uhr

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