![]() DienstleistungenBeglaubigung von öffentlichen Urkunden (für das Ausland) beantragenEs gibt zwei Arten der Beglaubigung, die Apostille und die Legalisation. Bei einer Beglaubigung prüfen und bestätigen die zuständigen Stellen in Deutschland die
Beglaubigte Urkunden müssen Sie im Ausland normalerweise in folgenden Fällen vorlegen. Sie wollen dort
Apostille Bestimmte Länder sind dem Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation beigetreten ("Haager Abkommen vom 5. Oktober 1961"). Für diese Länder ist es ausreichend, die erforderliche Urkunde mit einer "Apostille" zu versehen. Mit dieser Apostille bestätigt die zuständige deutsche Behörde die Echtheit der deutschen öffentlichen Urkunde. Die Konsularbeamten oder Konsularbeamtinnen des entsprechenden ausländischen Staates müssen nicht mehr beteiligt werden. Diese Urkunde wird dort anerkannt. Legalisation Die "Legalisation" ist für Länder notwendig, die diesem Abkommen nicht beigetreten sind. Dort benötigte Urkunden müssen von der zuständigen deutschen Behörde vorbeglaubigt werden. Danach erfolgt die Bestätigung der Echtheit durch das Konsulat des Staates, in dem die Urkunde verwendet werden soll. Erst dann kann die Urkunde im Ausland verwendet werden. Einige Staaten verlangen zusätzlich zu der oben beschriebenen Vorbeglaubigung eine Endbeglaubigung durch das Bundesverwaltungsamt. Im Anschluss an die Vorbeglaubigung der deutschen Stelle beglaubigt das Bundesverwaltungsamt im Auftrag des Auswärtigen Amtes die Unterschrift der deutschen öffentlichen Urkunde. Die davon betroffenen Staaten finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes unter dem Stichwort "Vorbeglaubigung/Endbeglaubigung deutscher öffentlicher Urkunden" oder erhalten Auskunft bei der zuständigen deutschen Behörde. Tipp: Wenn Sie Ihre Urkunde übersetzen lassen müssen, finden Sie im Dolmetscherverzeichnis die öffentlich bestellten und vereidigten Urkundenübersetzerinnen und Urkundenübersetzer in Baden-Württemberg. Generelle Zuständigkeit:für die Erteilung der "Apostille" für Urkunden des Bundes:
für Urkunden des Landes:
für die Vorbeglaubigung zur Legalisation:
• das Bundeszentralregister für Führungszeugnisse für die Legalisation:
für die Endbeglaubigung/Überbeglaubigung bei ausgewählten Staaten:
Voraussetzungen:Voraussetzungen sind: Sie möchten eine öffentliche Urkunde beglaubigen lassen. Das sind beispielsweise:
Hinweis: Wenn Sie eine Personenstandsurkunde zur Verwendung im Ausland benötigen, können Sie beim Standesamt die Ausstellung einer "Internationalen Personenstandsurkunde" beantragen. Diese kann ohne weitere Beglaubigung direkt in den Staaten genutzt werden, die dem Übereinkommen der Internationalen Kommission für das Zivil- und Personenstandswesen (CIEC) beigetreten sind. Unterlagen:
Ablauf:Zunächst sollten Sie sich an die zuständige ausländische Vertretung im Inland wenden. Dort erfahren Sie, ob Ihre Urkunde legalisiert beziehungsweise apostilliert werden muss und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Anschließend wenden Sie sich an die zuständige deutsche Stelle. Sie können Ihre Unterlagen persönlich bei der zuständigen Stelle vorbeibringen und die Beurkundung vornehmen lassen. Sie können Ihre Unterlagen auch mit der Post senden. Bitte geben Sie im Begleitschreiben Ihre Anschrift und Telefonnummer für Rückfragen, Ihr Anliegen und das Bestimmungsland der Urkunde an. Achtung: Viele ausländische Staaten bestehen darauf, dass das Ausstellungsdatum nicht mehr als sechs Monate zurückliegt. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Auslandsvertretung. Kosten:je nach zuständiger Stelle unterschiedlich Hinweis: Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle im Voraus über die Zahlungsart. Frist:keine Sonstiges:Eine Liste der Ansprechpartner steht Ihnen zum Download zur Verfügung. Rechtsgrundlage:
Zuständige Behörden: Regierungspräsidium Stuttgart Sprechzeiten: Verwandte Themen:FormulareWir bieten Ihnen eine breite Palette an Formularen an, die Ihnen sicherlich so manchen Weg "auf's Amt" erspart. Information s-komm BWDie Texte werden über eine Schnittstelle der cm city media GmbH vom Landesportal Service BW übernommen und eingelesen. Die Daten werden regelmäßig aktualisiert. ![]()
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