![]() DienstleistungenAusbildungsförderung (BaföG) - Antrag für Schüler stellenAls Schülerin oder Schüler können Sie Ausbildungsförderung erhalten. Hinweis: Auch Ihre Teilnahme an einem Fernunterrichtslehrgang oder an einem Praktikum kann förderungsfähig sein. Für den schulischen Teil Ihrer betrieblichen oder überbetrieblichen Ausbildungen (Ausbildungen im dualen System, Besuch der Berufsschule) erhalten Sie keine Förderung nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz. Förderungsmöglichkeiten in diesem Bereich finden Sie unter "Berufsausbildungsbeihilfe". Die Förderung wird ab Ausbildungsbeginn ausbezahlt. Dazu müssen Sie den schriftlichen Antrag bereits zu diesem Zeitpunkt gestellt haben. Höhe der Förderung Die Ausbildungsförderung erhalten Sie für Ihren Lebensunterhalt und die Ausbildung. Als monatlicher Bedarf sind Pauschalbeträge vorgesehen. Die Höhe der Förderung hängt von der Art der Ausbildungsstätte und der Unterbringung (bei den Eltern oder auswärts wohnend) ab. Auf den Bedarf werden sowohl Ihr eigenes Einkommen und Vermögen als auch das Einkommen Ihrer Eltern angerechnet. Wenn Sie verheiratet sind, wird das Einkommen Ihres Ehemannes oder Ihrer Ehefrau angerechnet. Die Bedarfssätze betragen derzeit:
Sie erhalten die Ausbildungsförderung als Zuschuss, den Sie nicht zurückzahlen müssen. Ausnahmen sind möglich. Kinderbetreuungszuschlag Lebt mindestens ein eigenes Kind unter zehn Jahren in Ihrem Haushalt, können Sie zusätzlich zu den Pauschalbeträgen einen Kinderbetreuungszuschlag erhalten. Er beträgt 113 Euro für das erste und 85 Euro für jedes weitere Kind. Den Kinderbetreuungszuschlag erhalten Sie als Zuschuss. Sie müssen ihn daher nicht zurückzahlen. Generelle Zuständigkeit:das Amt für Ausbildungsförderung (beim Landratsamt oder Stadtkreis angesiedelt), das für den Wohnsitz der Eltern zuständig ist Voraussetzungen:Voraussetzungen für die Förderung sind:
Unterlagen:
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen. Ablauf:Sie müssen einen schriftlichen Antrag stellen. Die Antragsformulare können Sie persönlich, telefonisch oder schriftlich bei der zuständigen Stelle anfordern. Auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung stehen sie auch zum Download zur Verfügung. Die ausgefüllten Formblätter können Sie persönlich abgeben oder mit der Post schicken. Hinweis: Ab 15 Jahren können Sie den Antrag selbst stellen. Wenn Sie jünger sind, müssen Ihre Eltern die Ausbildungsförderung beantragen. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid. Bei positiver Entscheidung wird Ihnen der Förderbetrag monatlich im Voraus auf Ihr Konto überwiesen. Über Leistungen nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz wird für ein Schuljahr entschieden. Danach müssen Sie einen neuen Antrag stellen. Ausnahmen davon sind möglich. Der genaue Zeitraum für den Erhalt der Förderung steht in der Mitteilung. Kosten:keine Formulare:Rechtsgrundlage:
Zuständige Behörden: Landratsamt Rems-Murr-Kreis Sprechzeiten: Verwandte Lebenslagen:Verwandte Themen:FormulareWir bieten Ihnen eine breite Palette an Formularen an, die Ihnen sicherlich so manchen Weg "auf's Amt" erspart. Information s-komm BWDie Texte werden über eine Schnittstelle der cm city media GmbH vom Landesportal Service BW übernommen und eingelesen. Die Daten werden regelmäßig aktualisiert. ![]()
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