![]() DienstleistungenHundesteuer - Hund anmeldenWenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen. Generelle Zuständigkeit:die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalter oder der Hundehalterin Unterlagen:
Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde. Ablauf:Sie können in der Regel Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich bei der zuständigen Stelle anmelden. Für die Anmeldung können Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer" verwenden. Dieses Formular erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit. Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde. Kosten:Die Gemeinden legen die Hundesteuer nach der örtlichen Hundesteuersatzung fest. Je nach Gemeinde ist die Höhe der Hundesteuer unterschiedlich. Die Steuer kann sich für den zweiten und jeden weiteren Hund oder für bestimmte Rassen wesentlich erhöhen. Hinweis: Möglicherweise steuerfrei sind:
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde. Frist:Sie müssen in der Regel den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,
Rechtsgrundlage:§ 9 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde Zuständige Personen: Michaela Brunner Sprechzeiten: Cornelia Regner Sprechzeiten: Verwandte Lebenslagen:FormulareWir bieten Ihnen eine breite Palette an Formularen an, die Ihnen sicherlich so manchen Weg "auf's Amt" erspart. Information s-komm BWDie Texte werden über eine Schnittstelle der cm city media GmbH vom Landesportal Service BW übernommen und eingelesen. Die Daten werden regelmäßig aktualisiert. ![]()
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