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Wohnsitz anmelden

Wenn Sie in eine andere Gemeinde ziehen, müssen Sie sich innerhalb einer Woche an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden.

Generelle Zuständigkeit:

die Meldebehörde

Meldebehörde ist

  • die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes beziehungsweise
  • die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für die Wohnortgemeinde erfüllt.

Unterlagen:

Die Meldebehörde kann zusätzliche Unterlagen vom Antragsteller oder von der Antragstellerin verlangen. Dies sind häufig:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Ausweise der Familienmitglieder, wenn alle auf einem Meldeschein gemeldet werden
    • Kinderpass oder die Geburtsurkunde (für Kinder, die keinen Kinderpass besitzen)

Sie können den ausgefüllten Meldeschein auch mit der Post an die Gemeinde schicken. Dann müssen Sie für sich und alle anzumeldenden Familienmitglieder eine Kopie ihrer Ausweisdokumente beilegen.

Hinweis: Eine Abmeldebestätigung des letzten Wohnortes müssen Sie nicht vorlegen.

Tipp: Lassen Sie Ihre Ausweisdokumente am besten gleichzeitig mit der Anmeldung bei der Behörde Ihres neuen Wohnortes aktualisieren.

Ablauf:

Sie können sich persönlich oder schriftlich anmelden. Für die Anmeldung müssen Sie den amtlich vorgeschriebenen Meldeschein ausfüllen. Dieser liegt in Ihrer Gemeinde aus. Manche Gemeinden bieten das Formular zum Download an.

Es gibt Gemeinden, die das Melderegister automatisiert führen. Dann kann vom Ausfüllen des Meldescheins abgesehen werden. In diesem Fall brauchen Sie keinen Meldeschein auszufüllen. Sie müssen aber persönlich bei der Behörde vorsprechen. Sie legt Ihnen einen Ausdruck mit den über Sie erhobenen Daten vor. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie die Richtigkeit der Daten.

In manchen Gemeinden können Sie der Meldebehörde die erforderlichen Daten auch über das Internet senden. Dazu müssen Sie eine qualifizierte elektronische Signatur verwenden. Eine formlose E-Mail reicht nicht aus.

Sie können auch einen Vertreter (z.B. Ihren Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin) mit einer schriftlichen Vollmacht beauftragen. Diese Person gibt dann das von Ihnen unterschriebene Anmeldeformular für Sie ab.

Familienangehörige, die in derselben Wohnung wohnen, können einen Meldeschein gemeinsam verwenden.

Kosten:

keine

Frist:

Innerhalb einer Woche nach Zuzug.

Sonstiges:

Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung für Ihre Unterlagen.

Durch die Anmeldung werden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Dazu müssen Sie wahlberechtigt sein. Sie können an einer Wahl teilnehmen, wenn Sie seit mindestens drei Monaten im Wahlkreis wohnen.

Rechtsgrundlage:

Zuständige Personen:

Daniela Bahmüller
Rathaus, Zimmer 0.1
Marktplatz 2
73650 Winterbach
Fon: 07181/7006-20
Fax: 07181/7006-34
d.bahmueller@winterbach.de

Sprechzeiten:
Rathaus
Montag bis Donnerstag:
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Freitag:
7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch:
15.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Bürgerbüro
Montag:
8.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag:
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Freitag:
7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch:
15.00 Uhr bis 19.00 Uhr

Annette Föhl
Rathaus, Zimmer 0.1
Marktplatz 2
73650 Winterbach
Fon: 07181/7006-16
Fax: 07181/7006-34
a.foehl@winterbach.de

Sprechzeiten:
Rathaus
Montag bis Donnerstag:
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Freitag:
7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch:
15.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Bürgerbüro
Montag:
8.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag:
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Freitag:
7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch:
15.00 Uhr bis 19.00 Uhr

Ines Schilling
Rathaus, Zimmer 0.1
Marktplatz 2
73650 Winterbach
Fon: 07181/7006-14
Fax: 07181/7006-34
i.schilling@winterbach.de

Sprechzeiten:
Rathaus
Montag bis Donnerstag:
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Freitag:
7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch:
15.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Bürgerbüro
Montag:
8.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag:
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Freitag:
7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch:
15.00 Uhr bis 19.00 Uhr

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