![]() DienstleistungenWohnsitz anmeldenWenn Sie in eine andere Gemeinde ziehen, müssen Sie sich innerhalb einer Woche an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden. Generelle Zuständigkeit:die Meldebehörde Meldebehörde ist
Unterlagen:Die Meldebehörde kann zusätzliche Unterlagen vom Antragsteller oder von der Antragstellerin verlangen. Dies sind häufig:
Sie können den ausgefüllten Meldeschein auch mit der Post an die Gemeinde schicken. Dann müssen Sie für sich und alle anzumeldenden Familienmitglieder eine Kopie ihrer Ausweisdokumente beilegen. Hinweis: Eine Abmeldebestätigung des letzten Wohnortes müssen Sie nicht vorlegen. Tipp: Lassen Sie Ihre Ausweisdokumente am besten gleichzeitig mit der Anmeldung bei der Behörde Ihres neuen Wohnortes aktualisieren. Ablauf:Sie können sich persönlich oder schriftlich anmelden. Für die Anmeldung müssen Sie den amtlich vorgeschriebenen Meldeschein ausfüllen. Dieser liegt in Ihrer Gemeinde aus. Manche Gemeinden bieten das Formular zum Download an. Es gibt Gemeinden, die das Melderegister automatisiert führen. Dann kann vom Ausfüllen des Meldescheins abgesehen werden. In diesem Fall brauchen Sie keinen Meldeschein auszufüllen. Sie müssen aber persönlich bei der Behörde vorsprechen. Sie legt Ihnen einen Ausdruck mit den über Sie erhobenen Daten vor. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie die Richtigkeit der Daten. In manchen Gemeinden können Sie der Meldebehörde die erforderlichen Daten auch über das Internet senden. Dazu müssen Sie eine qualifizierte elektronische Signatur verwenden. Eine formlose E-Mail reicht nicht aus. Sie können auch einen Vertreter (z.B. Ihren Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin) mit einer schriftlichen Vollmacht beauftragen. Diese Person gibt dann das von Ihnen unterschriebene Anmeldeformular für Sie ab. Familienangehörige, die in derselben Wohnung wohnen, können einen Meldeschein gemeinsam verwenden. Kosten:keine Frist:Innerhalb einer Woche nach Zuzug. Sonstiges:Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung für Ihre Unterlagen. Durch die Anmeldung werden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Dazu müssen Sie wahlberechtigt sein. Sie können an einer Wahl teilnehmen, wenn Sie seit mindestens drei Monaten im Wahlkreis wohnen. Rechtsgrundlage:
Zuständige Personen: Daniela Bahmüller Sprechzeiten: Annette Föhl Sprechzeiten: Ines Schilling Sprechzeiten: Verwandte Lebenslagen:FormulareWir bieten Ihnen eine breite Palette an Formularen an, die Ihnen sicherlich so manchen Weg "auf's Amt" erspart. Information s-komm BWDie Texte werden über eine Schnittstelle der cm city media GmbH vom Landesportal Service BW übernommen und eingelesen. Die Daten werden regelmäßig aktualisiert. ![]()
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