![]() DienstleistungenVergütung des BerufsvormundesDie Vormundschaft ist grundsätzlich unentgeltlich zu führen. Wird die Vormundschaft ausnahmsweise (von einem Berufsvormund) berufsmäßig geführt, besteht ein Anspruch auf eine Vergütung. Ein ehrenamtlich tätiger Vormund erhält nur dann ausnahmsweise eine Vergütung, wenn das Familiengericht eine solche wegen Umfang und Schwierigkeit der vormundschaftlichen Geschäfte bei vermögenden Betreuten bewilligt. Die Vergütung berufsmäßig tätiger Vormünder richtet sich nach den Bestimmungen des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes und damit nach der Qualifikation des Vormundes. Generelle Zuständigkeit:das Familiengericht, in dessen Bezirk der Mündel seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat Bezugsort:Geben Sie in der Ortswahl den Aufenthaltsort des Mündels an. Voraussetzungen:Von einer beruflichen Tätigkeit als Vormund ist in der Regel auszugehen, wenn jemand
Hinweis: Dies gilt nicht für Mitarbeiter eines Vereins oder des Jugendamtes. Unterlagen:Aufstellung der geleisteten Stunden Ablauf:Die Rechung muss zunächst dem Familiengericht vorgelegt werden. Dieses setzt die Höhe der Vergütungsansprüche fest. Hinweis: Ist der Mündel mittellos, werden die Kosten von der Staatskasse getragen. Frist:Die Vergütung muss spätestens 15 Monate nach der Entstehung bei dem Familiengericht geltend gemacht werden. Rechtsgrundlage:
Zuständige Behörden: Amtsgericht Schorndorf Verwandte Lebenslagen:Verwandte Themen:FormulareWir bieten Ihnen eine breite Palette an Formularen an, die Ihnen sicherlich so manchen Weg "auf's Amt" erspart. Information s-komm BWDie Texte werden über eine Schnittstelle der cm city media GmbH vom Landesportal Service BW übernommen und eingelesen. Die Daten werden regelmäßig aktualisiert. ![]()
© 2013 Gemeinde Winterbach
Gemeindeverwaltung Winterbach | Marktplatz 2 | 73650 Winterbach | Fon: 07181/7006-0 | Fax: 07181/7006-35 | E-Mail
|