Sonniges Winterbach

Volltextsuche

Sonniges Winterbach - Leben, Natur, Solar, Wein

Seiteninhalt

Sie befinden sich hier:
5 Startseite | Rathaus & Gemeinderat | eBürgerservice | Dienstleistungen

Dienstleistungen

Eintrag in Adressbuch sperren lassen

Viele Gemeinden geben Einwohnerbücher oder ähnliche Nachschlagewerke heraus. Darin erscheinen Informationen wie etwa Ihr Name, ein Doktorgrad oder Ihre Anschrift. Sie können der Veröffentlichung Ihrer Daten widersprechen. Hierfür ist keine Begründung erforderlich.

Die Meldebehörde muss Sie schon bei der Anmeldung auf das Widerspruchsrecht hinweisen. Außerdem muss die Behörde Sie frühestens vier und spätestens zwei Monate vor

  • der Veröffentlichung oder
  • der Übermittlung

der Daten über Ihr Widerspruchsrecht informieren. Dies geschieht durch öffentliche Bekanntmachung.

Die Gemeinde kann durch öffentliche Bekanntmachung eine Widerspruchsfrist bestimmen. Diese Frist muss mindestens einen Monat betragen.

Generelle Zuständigkeit:

die Meldebehörde Ihres Wohnortes

Meldebehörde ist

  • die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnortes beziehungsweise
  • die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für die Wohnortgemeinde erfüllt.

Unterlagen:

Die Meldebehörde kann folgende Unterlagen verlangen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei schriftlicher Beantragung: Kopie des Reisepasses oder Personalausweises

Ablauf:

Sie müssen die Sperrung persönlich oder schriftlich beantragen. Manche Gemeinden bieten auf ihren Internet-Seiten Formulare zum Download an.

Kosten:

keine

Rechtsgrundlage:

§ 34 Abs. 4 Meldegesetz (MG) (Veröffentlichung und sonstige Nutzung von Daten)

Zuständige Personen:

Daniela Bahmüller
Rathaus, Zimmer 0.1
Marktplatz 2
73650 Winterbach
Fon: 07181/7006-20
Fax: 07181/7006-34
d.bahmueller@winterbach.de

Sprechzeiten:
Rathaus
Montag bis Donnerstag:
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Freitag:
7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch:
15.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Bürgerbüro
Montag:
8.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag:
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Freitag:
7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch:
15.00 Uhr bis 19.00 Uhr

Annette Föhl
Rathaus, Zimmer 0.1
Marktplatz 2
73650 Winterbach
Fon: 07181/7006-16
Fax: 07181/7006-34
a.foehl@winterbach.de

Sprechzeiten:
Rathaus
Montag bis Donnerstag:
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Freitag:
7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch:
15.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Bürgerbüro
Montag:
8.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag:
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Freitag:
7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch:
15.00 Uhr bis 19.00 Uhr

Ines Schilling
Rathaus, Zimmer 0.1
Marktplatz 2
73650 Winterbach
Fon: 07181/7006-14
Fax: 07181/7006-34
i.schilling@winterbach.de

Sprechzeiten:
Rathaus
Montag bis Donnerstag:
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Freitag:
7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch:
15.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Bürgerbüro
Montag:
8.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag:
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Freitag:
7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch:
15.00 Uhr bis 19.00 Uhr

Verwandte Lebenslagen:

Verwandte Themen:

Weitere Informationen

Formulare

Wir bieten Ihnen eine breite Palette an Formularen an, die Ihnen sicherlich so manchen Weg "auf's Amt" erspart.

Weiter zu den Formularen

Information s-komm BW

Die Texte werden über eine Schnittstelle der cm city media GmbH vom Landesportal Service BW übernommen und eingelesen. Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.

Urheberrecht

© 2013 Gemeinde Winterbach

Kontaktdaten

Gemeindeverwaltung Winterbach | Marktplatz 2 | 73650 Winterbach | Fon: 07181/7006-0 | Fax: 07181/7006-35 | E-Mail