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Energieberater

Energieberater der Gemeinde Winterbach

Zeichen der Energieberatung

Die unabhängige Beratung des Winterbacher Energieberaters umfasst Vorschläge für Maßnahmen bei der Renovierung und beim Neubau zur Energieeinsparung, Einsatz erneuerbarer Energien (z. B. Solaranlagen), Förderungen etc.

Günter Böhm ist der Energieberater der Gemeinde Winterbach.

Er berät Sie unabhängig und anbieterneutral in allen Fragen zu den Themen

  • Maßnahmen bei der Renovierung und beim Neubau
  • Passivhaustechnik
  • Energieeinsparung
  • Einsatz erneuerbarer Energien (z.B. Solaranlagen), Förderungen u.v.m.

Beratungsgebühr: 23,00 EUR je Beratungsstunde

Neue Förderungen für Erneuerbare Energien

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet eine Reihe von Förderungen als Zuschüsse an. (www.bafa.de)

Warmwasser-Kollektoranlagen                 

Kleine Anlagen  60 €/m²
Große Anlagen (mit Heizungsunterstützung) 105 €/m²
Erweiterung bestehender Anlagen 45 €/m²
Kombination große Solaranlage mit Kesseltausch 750 €
Kombination kleine Solaranlage mit Kesseltausch 375
nicht kombinierbar mit Effizienzbonus
Pelletheizung 36 €/kW
Scheitholzvergaserkessel 1.125
Holzhackschnitzelheizung 1.000

Effizienzbonus für Solaranlagen und Holzheizung:
Erhöhung der obigen Förderungen auf das 1,5-fache bei Stufe 1
                                                     auf das zweifache bei Stufe 2

Definition des Effizienzbonusses:
Unterschreitung des spezifischen Transmissionswärmeverlustes (Gesamt-U-Wert)
Stufe 1      Baugenehmigung vor 1995: U-Wert nach EnEV
oder Baugenehmigung nach 1994 U-Wert 30 % kleiner als  EnEV
Stufe 2      Baugenehmigung vor 1995: U-Wert 30 % kleiner als EnEV
oder Baugenehmigung nach 1994 U-Wert 45 % kleiner als  EnEV

Dazu erforderlich: hydraulischer Abgleich und Anpassung der Heizkurve der Heizanlage.

Wärmepumpen

Luft/Wasser
Neubau 5 €/m² Wohnfl.
Altbau 10 €/m² Wohnfl.

Wasser/Wasser oder Sole/Wasser
Neubau 10 €/m² Wohnfl.
Altbau 20 €/m² Wohnfl.

Große Solaranlagen ab 40 m²
Förderung bis zu 30 % der Investitionskosten.

Innovationsförderung bei Wärmepumpen: Erhöhung der Förderung um 50 %:

bei Luft/Wasser bei einer Jahresarbeitszahl von mindestens 4,7 
bei Wasser/Wasser und Sole/Wasser bei einer Jahresarbeitszahl von mindestens 4,5
Tausch der Solarpumpe gegen eine energieeffiziente 50 €/Pumpe
Tausch der Heizungsumwälzpumpe gegen eine energieeffiziente 200 € je Pumpe

Innovationsförderung:
Erstinstallation von großen Solaranlagen 210 €/m²
Emissionsgeminderte Scheitholzvergaserkessel 500

Eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Förderungen, z. B. der Gemeinden oder mit zinsgünstigen Darlehen ist zulässig.

Die ausführlichen Förderrichtlinien der BAFA kann man sich herunterladen unter
Förderrichtlinien der BAFA
 
oder eine tabellarische Zusammenfassung unter
tabelleariche Zusammenfassung.

Den Antrag auf einen Innovationsbonus kann man herunterladen unter:
Antrag Innovationsbonus 

Weitere Förderungen:

Zinsgünstige Darlehen (ca 2,5 %) der KfW unter http://www.kfw.de/
Zuschüsse von der Gemeinde Winterbach.

Durch die Kombinationsmöglichkeiten verschiedener Maßnahmen sind diese Förderungen besonders für Mehrfamilienhäuser interessant. Gut beraten sind diejenigen, die jetzt, solange noch Geld in den Töpfen ist, die Gelegenheit nützen, denn jedes Zuwarten macht die Maßnahmen teurer und damit unwirtschaftlicher.

Erneuerbares Wärmegesetz EWärmG

Der Landtag BW hat für Wohngebäude beschlossen, dass ein gewisser Anteil der Wärme für Heizung und Warmwasser durch Erneuerbare Energien gedeckt werden muss.

Hier die Einzelheiten:

Deckung des Wärmebedarfs durch Erneuerbare Energien

Baujahr       Anteil Erneuerbare Energie     ab wann

Neubau
      ab 1.4.08         20 %             sofort
Altbau        vor 1.4.08        10 %             ab 2010, wenn neue Heizung

Das gilt als erfüllt, wenn:

>Kollektoranlage mit 0,04 m² für jeden m² Wohnfläche
  (z. B. 150 m² Wohnfläche: 6 m² Kollektor)
>Wärmepumpe mit Jahresarbeitzahl mindestens 3
>Biogas-Heizung
>Kachelofen (Wirkungsgrad 80 %, und 25 % des Heizbedarfs)
> Pelletheizung (Wirkungsgrad 90 %)

Ersatzweise als erfüllt gilt auch:

> Baujahr vor 1977          Forderung der EnEV  um 40 % überschritten
> Baujahr 77 – 94            Forderung der EnEV  um 10 % überschritten
> Baujahr 95 – 02            Forderung der EnEV  um 20 % unterschritten
> Baujahr 02 – 08            Forderung der EnEV  um 30 % unterschritten
> Heizung durch Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)

siehe auch http://www.um.baden-wuerttemberg.de/

 

Die Pumpe im Keller

Alte Pumpen brauchen viel Strom. In manchen Haushalten in Einfamilienhäusern bis zu 20 % des Haushaltsstromes.Heizungspumpen laufen viele tausend Stunden im Jahr.

Dank der Elektronik gibt es jetzt hocheffiziente Energiesparpumpen (laut Stiftung Warentest z.B. Grundfos pro 24-40 oder Wilo Stratos Eco Pumpe), die gegenüber einer alten Pumpe nur noch ein Viertel Strom brauchen.

Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) gibt für einen Austausch 200 € Zuschuss ( http://www.bafa.de/ ). (Siehe meine Zusammenstellung der BAFA-Förderungen in einem früheren Mitteilungsblatt.

Mit dem Austausch sollte man gleichzeitig den Heizkreis hydraulisch abgleichen lassen. Dadurch bekommt jeder Heizkörper – ob nah oder sehr weit weg vom Heizkessel - gleichmäßig viel Wärme. Näheres kann man im Internet unter http://www.energieverbraucher.de/ anschauen. Unter dem Suchbegriff muss man „Seite 1549“ eingeben. 

Im Sommer sollte die Heizungspumpe völlig abgestellt sein. Durch ein einfaches Schaltrelais kann man die Abhängigkeit vom Heizungsbrenner steuern. („Seite 294“ beim Energieverbraucher) Ich selber habe bei meinem gedämmten Haus, das die Wärme über Nacht recht gut speichert, die gesamte Heizung nachts abgeschaltet. Also keine Nachtabsenkung sondern eine Nachtabschaltung.

Die EU hat eine Marketingkampagne für hocheffiziente Pumpen gestartet: http://www.energiepluspumps.eu/.

Passivhaus

Was ist eine Passivhaus? Es gibt immer wieder falsche Vorstellungen über diesen Gebäudetyp.Die Bezeichnung „Passiv“-Haus gefällt manchem nicht. Besser klingt jung dynamisch aktiv. Ein großer Vorteil des Passivhauses ist, dass es keine Heizung braucht, sich gegenüber Öl und Gas zurücklehnen kann, also passiv zu sein braucht. Die Dämmung und die Konstruktion ist so gut, dass man auf Heizkörper, Schornstein, Heizkessel und Öltank verzichten kann. Diese Kosten sind schon mal gespart. Dadurch kann der Aufwand für die gute Dämmung und die Dreifachfenster gespart werden. Rechnet man noch die Ersparnis für die steigenden Energiepreise und die günstigen staatlichen und kommunalen Förderungen dazu, ist ein PH unterm Strich nicht teurer. Vergleicht man das PH mit einem gleich guten modernen Haus, ist es sogar wirtschaftlicher. 

Für die Erhaltung der Raumtemperatur auch im Winter reichen die sogenannten „internen Wärmegewinne“ durch Beleuchtung, alle elektrischen Geräte, die Sonneneinstrahlung durch die Fenster und nicht zuletzt durch die Personen im Haus. Will man jedoch eine gesunde Luft haben und lüftet sorgfältig, d.h. alle zwei Stunden, geht alle Wärme verloren. Deshalb ist eine sogenannte kontrollierte Lüftung mit Wärmerückgewinnung notwendig. Es wird ständig eine geringe Menge frische Luft eingeblasen. Die verbrauchte Luft wird über einen Wärmetauscher abgeführt, der die Wärme der Frischluft wieder zurückgibt. Im kalten Winter reicht diese Wärmerückgewinnung allerdings nicht aus. Deshalb wird die Frischluft noch über ein Rohr, das im Erdreich verlegt wird angesaugt.

Allein diese komfortable Lüftung hat enorm viele Vorteile: 

Im Haus herrscht immer frisch Luft. Etwa ausdünstende Schadstoffe oder Gerüche werden ständig abtransportiert. Langzeitmessungen haben eine hohe Luftqualität ergeben. Durch die eingebauten Filter ist die Staubentwicklung im Haus sehr gering. Pollenfilter können für Allergiker eine große Erleichterung sein. Der Erdwärmetauscher erwärmt im Winter die Zuluft auf etwa 10 °C, und kühlt sie im Sommer ab. Das ist in heißen Sommern äußerst angenehm. Ein Strom fressendes Klimagerät ist so nicht nötig. Ein weiterer Vorteil: Schallschutz. Im Winter müssen, im Sommer können die Fenster geschlossen bleiben. Der Lärm bleibt draußen. Die Lärmbelastung ist heute einer der größten Stressfaktoren. An stark befahrenen Straßen ist das PH die ideale Lösung.

Wie sieht zur Zeit die „Vorschriftenlage“ aus?

Die ab 1.10 2009 geltende Energieeinsparvorschrift (EnEV) schreibt sehr hohe Dämmwerte vor. Ab 2012 wird für Neubauten der Passivhausstandard vorgeschrieben, wobei dieser Standard heute schon Stand der Technik ist. Die Vorschriften hinken bekanntlich der Realität immer hinterher. Warum sollte man heute noch so bauen, dass in drei Jahren das Haus energetisch ein Altbau ist?

Viele Städte haben ihre Vorgaben für Neubauten schon darauf ausgerichtet. Leider gibt es immer noch Bauträger und Architekten, die nur billig bauen und das schnelle Geld machen wollen. Die gelackmeierten sind die Bauherren, die sich später ärgern. Mein sonst sehr kritischer Sohn sagte kürzlich: „Papa, ein PH sehe ich als einen Teil meiner Altersversorgung an, weil ich in jedem Fall die Heizkosten spare und das Haus immer gut verkaufen kann“.

Ihr Energieberater Günter Böhm

Förderverein Erneuerbare Energien Winterbach e.V.

Pressesprecher

Ihr Ansprechparter für diese Rubrik :

Günter Böhm, Fon: 07181/46840
gue.boehm@t-online.de

Weitere Informationen

Wenn die Dachziegel wackeln...

Was ist zu tun?

Nicht jeder ist Architekt oder Fachmann, so dass er genau weiß, wie man ein Dach richtig saniert. Bei größeren Arbeiten an Gebäuden rechnet man in der Regel mit 30 Jahren. Das Dach soll für die nächsten 30 Jahre dicht sein, eine bessere Wärmedämmung haben und die Sanierung soll finanziell erschwinglich sein.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Merkblatt

Ein Merkblatt für Hausbesitzer, Stukkateure und Dachdecker können Sie als PDF-Dokument hier herunterladen:

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