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Halten eines Kampfhundes - Sachkunde nachweisen

Wer einen Kampfhunde im Sinne der "Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde vom 3. August 2000" halten will, muss neben dem berechtigten Interesse an der Haltung des Kampfhundes durch eine Prüfung nachweisen, dass er über die Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, den Hund jederzeit so zu halten und zu führen, dass von diesem keine Gefahr für Menschen oder Tiere ausgeht.

Verfahren:

Lebenslagen:

Behörden:

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