![]() StichworteErsatz der Auslagen (Anhörung beim Familiengericht)An der Auswahl einer geeigneten Person für die Vormundschaft kann das Familiengericht Verwandte und Verschwägerte des Minderjährigen beteiligen, indem sie zu einer Anhörung geladen werden. Die Verwandten und Verschwägerten können die Kosten, die ihnen durch die Teilnahme an der Anhörung entstehen, dem Mündel in Rechnung stellen. In der Regel handelt es sich um den Ersatz der Auslagen für die Fahrtkosten und den Verdienstausfall. Verfahren:Lebenslagen:Behörden:FormulareWir bieten Ihnen eine breite Palette an Formularen an, die Ihnen sicherlich so manchen Weg "auf's Amt" erspart. Information s-komm BWDie Texte werden über eine Schnittstelle der cm city media GmbH vom Landesportal Service BW übernommen und eingelesen. Die Daten werden regelmäßig aktualisiert. ![]()
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