Digitaler Bauantrag
Gemäß der Landesbauordnung ist das Einreichen von Anträgen und Bauvorlagen auch in digitaler Form möglich.
Das Land Baden-Württemberg hat die EfA-Lösung (Einer für Alle) des Landes Mecklenburg-Vorpommern übernommen und an das baden-württembergische Landesrecht angepasst.
Die Plattform heißt ViBa BW (Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg).
Übermittlungsweg:
Der digitale Bauantrag kann seit dem 01.02.2024 direkt über ViBa-BW eingereicht werden.
Nicht zulässig ist die Übermittlung von Anträgen per E-Mail an ein Postfach der Gemeinde oder des Landratsamtes sowie an Verwaltungsmitarbeitende.
Auch die Übermittlung über andere Datenaustauschplattformen oder die Abgabe eines Datenträgers (z.B. USB-Stick oder DVD) sind ausgeschlossen.
Welche Verfahren:
- Bauanträge im vollen Verfahren (BGV)
- Bauanträge im vereinfachten Verfahren (VGV)
- Anträge auf Bauvorbescheid (BV)