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Gemeinde Winterbach

Digitaler Bauantrag

Gemäß der Landesbauordnung ist das Einreichen von Anträgen und Bauvorlagen auch in digitaler Form möglich.
Das Land Baden-Württemberg hat die EfA-Lösung (Einer für Alle) des Landes Mecklenburg-Vorpommern übernommen und an das baden-württembergische Landesrecht angepasst.
Die Plattform heißt ViBa BW (Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg).

 

Übermittlungsweg:

Der digitale Bauantrag kann seit dem 01.02.2024 direkt über ViBa-BW eingereicht werden.

Nicht zulässig ist die Übermittlung von Anträgen per E-Mail an ein Postfach der Gemeinde oder des Landratsamtes sowie an Verwaltungsmitarbeitende.
Auch die Übermittlung über andere Datenaustauschplattformen oder die Abgabe eines Datenträgers (z.B. USB-Stick oder DVD) sind ausgeschlossen.

 

Welche Verfahren:

- Bauanträge im vollen Verfahren (BGV)

- Bauanträge im vereinfachten Verfahren (VGV)

- Anträge auf Bauvorbescheid (BV)

http://www.winterbach.de//leben-wohnen/bauen-wohnen/digitaler-bauantrag