Bodenrichtwerte für die Abgabe der Feststellungserklärung bezüglich der Grundsteuerreform
Die aktuellen Bodenrichtwerte mit Stichtag 01.01.2022 für die Gemeinden Plüderhausen, Urbach, Schorndorf, Winterbach und Remshalden sind ab sofort unter dem Link www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw abrufbar.
Der Bodenrichtwert (§ 196 Abs. 1 BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der baulichen Nutzung weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen.
Bodenrichtwerte werden für bebautes und baureifes Land sowie für landwirtschaftlich genutzte Flächen ermittelt. In bebauten Gebieten sind die Bodenrichtwerte mit dem Wert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn das Grundstück unbebaut wäre (§ 196 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Der Bodenrichtwert enthält keine Wertanteile für Aufwuchs, Gebäude, bauliche und sonstige Anlagen.
Der Gutacherausschuss erstellt Gutachten von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an diesen. Er wertet die Kaufpreissammlung (= alle geschlossenen Grundstückskaufverträge) aus und ermittelt hierdurch die Bodenrichtwerte.
Durch die Auswertung sämtlicher Kaufverträge werden Bodenrichtwerte, d. h. durchschnittliche m²-Preise für unbebaute Grundstücke ermittelt, vom Gutachterausschuss beschlossen und in einer Bodenrichtwertkarte dargestellt. Die Bodenrichtwertkarte dient der Transparenz am Grundstücksmarkt. Durch diese Information sollen Auswüchse vermieden werden, da damit für alle Beteiligten eine vergleichende Betrachtung möglich ist.
Die Bodenrichtwertkarte wird vom Gutachterausschuss Mittleres Remstal alle 2 Jahre neu erarbeitet und beschlossen.
Sollten Sie noch Fragen zur Bodenrichtwertkarte oder zur Arbeit des Gutachterausschusses haben, so wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Mittleres Remstal oder an das Bauamt Winterbach.