Lärmaktionsplan der Gemeinde Winterbach 4. Runde – Öffentliche Auslegung
Der Gemeinderat hat am 25.02.2026 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Lärmaktionsplan zur Kenntnis genommen und die Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.
Das Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, Lärmprobleme und Lärmauswirkungen durch Hauptverkehrsstraßen zu erkennen und schädlichen Auswirkungen für die Bevölkerung vorzubeugen oder sie zu mindern. Daneben sollen auch ruhige Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms geschützt werden.
Die Gemeinde Winterbach ist die für die Aufstellung und Aktualisierung eines Lärmaktionsplans nach § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für das Gemeindegebiet zuständige Behörde. Nach der letzten Aktualisierung des Lärmaktionsplans im Jahr 2019 ist es jetzt wieder Aufgabe, diesen Plan fortzuschreiben.
In Zusammenarbeit mit einem Fachbüro wurde ein Entwurf zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanserstellt. In diesem Entwurf werden die rechtlichen Rahmenbedingungen genannt, die Ergebnisse der Lärmkartierung zusammengefasst und Maßnahmenvorschläge vorgestellt.
Winterbach ist durch die B 29 sowie die L 1150 Bestandteil der landesweiten Lärmkartierung. Neben den Lärmeinwirkungen durch den Verkehr dieser Straßen werden vielfach auch durch weitere Straßen wesentliche Lärmbeeinträchtigungen hervorgerufen. Im Einzelnen werden deshalb auch die Ostlandstraße, Schorndorfer Straße, der weitere Verlauf der Engelberger Straße (L 1150), die Ortsdurchfahrt Engelberg (Esslinger Straße) und die Ortsdurchfahrt Manolzweiler (Kaiserstraße) ergänzend in den Lärmaktionsplan aufgenommen. Somit bietet der Lärmaktionsplan für die weitere Diskussion von Lärmschutzmaßnahmen an den untersuchten Straßen eine einheitliche Grundlage.
Wesentliche vorgeschlagene Maßnahmen sind:
• Tempo 30 L 1150 ab Bürgerhaus Kelter nach Süden bis Ortsausgang (Engelberger Straße 7)
• Tempo 50 ab Engelberger Straße 7 nach Westen bis kurz hinter die Kurve
• Tempo 30 auf der Schorndorfer Straße zwischen L 1150 und Kreisverkehr im Osten
• Tempo 50 auf der Ostlandstraße, wo bislang 70 km/h gilt
• Tempo 30 auf der Ortsdurchfahrt in Engelberg (Esslinger Straße)
• Tempo 30 auf der Ortsdurchfahrt in Manolzweiler (Kaiserstraße)
Im Rahmen der Fortschreibung soll die Öffentlichkeit zu Vorschlägen gehört werden. Vor allem die betroffenen Bürgerinnen und Bürger sollen rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit erhalten, an der Ausarbeitung und der Überprüfung von Lärmaktionsplänen mitzuwirken.
Hier können Sie die Planunterlagen des Lärmaktionsplanes mit Maßnahmenkonzept sowie die Präsentation aus der Sitzung des Gemeinderates am 25.02.2026 abrufen:
- Lärmaktionsplan Gemeinde Winterbach_Bericht zur Offenlage (PDF-Dokument, 11,2 MB, 26.02.2026)
- Präsentation zum Lärmaktionsplan_GR 25.02.2026 (PDF-Dokument, 6,07 MB, 26.02.2026)
Die Unterlagen liegen vom 27.02.2026 bis 27.03.2026 auch im Rathaus Winterbach im 1. OG öffentlich aus.
Es erfolgt eine öffentliche Auslegung bis einschließlich 27.03.2026. Stellungnahmen zum Planentwurf können in diesem Zeitraum schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Über eingegangene Stellungnahmen entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung.
Lärmaktionsplanung
Aus der EU-Umgebungslärmrichtlinie und deren nationaler Umsetzung in den §§ 47 a–f Bundesimmissionsschutzgesetz ergibt sich eine Verpflichtung der Gemeinde zur Erstellung einer Lärmaktionsplanung. Diese beruht auf den durch die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) für Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3.000.000 Kfz/Jahr erstellten Lärmkarten. Durch Winterbach verlaufen die Bundesstraße 29 und die Landesstraße 1150. Der Lärmaktionsplan zeigt auf, wo der Lärm durch Verkehr schädlich für die Gesundheit sein kann und wie die Gemeinde dagegen vorgehen möchte.
Der neue Lärmaktionsplan der Gemeinde Winterbach ist beauftragt und in Erstellung (Stand Frühjahr 2025).




