Informationen für Gewässeranlieger
Bäche und Flüsse erfüllen eine wichtige Aufgabe für den Naturhaushalt. Den Gewässeranliegenden kommt deshalb bei der Erhaltung eine zentrale Bedeutung zu.
Informieren Sie sich als Gewässeranlieger über Ihre Rechte und Pflichten am Gewässer und erfahren Sie, welchen Beitrag Sie für ein intaktes Gewässer leisten können. Weitere Informationen finden Sie unter www.wbw-fortbildung.de und im dortigen Faltblatt „Tipps und Informationen für Gewässeranlieger“.
Gewässerschau
Das Wassergesetz (§ 32 Abs. 6 WG) verpflichtet die Träger der Unterhaltungslast, regelmäßig die Gewässer einschließlich ihrer Ufer und das Gewässerumfeld zu besichtigen.
Die Gemeinde Winterbach hat daher auch 2026 gemeinsam mit dem Landratsamt Rems-Murr-Kreis entlang der in ihrer Verantwortung liegenden Gewässer eine Gewässerschau durchgeführt.
Die Gewässerschau dient dazu, die Einhaltung der wasserrechtlichen Anforderungen zu prüfen, was insbesondere den Hochwasserschutz und die ökologischen Funktionen der Gewässer betrifft. Ziel ist es, Gefahren am Gewässer, unzulässige Nutzungen sowie sonstige Mängel festzustellen und Maßnahmen zur Beseitigung zu formulieren. Auf diese Weise soll dazu beigetragen werden, Hochwasserrisiken für die Anwohner zu verringern und eine Beeinträchtigung der ökologischen Funktionen zu vermeiden.
Gefahren für Gewässer können beispielsweise von einer Lagerung wassergefährdender Stoffe in der Nähe ausgehen, aber auch Ablagerungen wie Komposthaufen, Holzstapel oder Bauschutt gehören nicht in die Nähe von Gewässern, um den Eintrag von Schadstoffen in das Gewässer sowie Gefahren bei Hochwasser zu verhindern. Auch bauliche Anlagen wie zum Beispiel Zäune, Hütten, Treppen und Uferverbauungen können bei Hochwasser ein Abflusshindernis darstellen. Sie benötigen in der Regel eine rechtliche Zulassung und dürfen nur in vorgeschriebenen Abständen zum Gewässer errichtet werden.


