Waschbär, Wildschwein und Co. - Was tun bei Wildtieren im Siedlungsraum?
Viele Menschen erfreuen sich daran auf einem Waldspaziergang ein Reh, ein Wildschwein, einen Fuchs oder einen Waschbären zu sehen. Doch was tun, wenn das Wildschwein plötzlich den eigenen Garten umgräbt oder der Waschbär oder Marder ins Dachgeschoss einziehen, die Dämmung beschädigen und nächtliche Aktivitäten die restlichen Hausbewohner und Nachbarn vom Schlaf abhalten?
Die Seite Wildtierportal-bw.de bietet Informationen zum Thema Wildtiere in der Stadtund gibt Tipps für ein friedliches Nebeneinander:
https://www.wildtierportal-bw.de/de/p/wildtiere-in-baden-wurttemberg/wildtiere-der-stadt-1145.html
Sie finden dort außerdem das Dokument „Wildtiermanagement im Siedlungsraum“ zum Download.
Menschliche Siedlungen sind für Wildtiere ausgesprochen attraktiv. Sie bieten ein ganzjährig vielfältiges Nahrungsangebot und unterschiedliche landschaftliche Strukturen. Auch die Gemeinde Winterbach hat mit einer Zunahme von Wildtieren, insbesondere Waschbären, zu kämpfen. Diese Entwicklung birgt nicht nur Gefahren für die heimische Flora und Fauna, sondern kann auch erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen. Auch die gesundheitlichen Gefahren für den Menschen (Infektionsgefahren durch den Kontakt mit Exkrementen von Wildtieren) dürfen nicht unterschätzt werden.
Eine wirksame präventive Maßnahme zur Vermeidung der Ansiedlung liegt darin, den Wildtieren das Nahrungsangebot zu entziehen, indem insbesondere Müllbehälter verschlossen und Kompostlegen abgedeckt werden, keine Essensreste auf den Kompost gegeben werden und kein Haustierfutter offen zugänglich gemacht wird.
Auch Unterschlupfmöglichkeiten sollten so gesichert werden, dass ein Eindringen der Wildtiere vermieden wird. Wirksame Maßnahmen sind: Einstiege zum Dachboden verschließen, an Gebäude angrenzende Bäume und Sträucher zurückschneiden, Manschetten an Regenrohren anbringen sowie Schornsteine vergittern.
Bleiben alle präventiven Maßnahmen erfolglos, hilft der Stadtjäger
Die Gemeinde Winterbach hat am 19.03.2026 Herrn Jochen Schaal sowie Herrn Fabian Probst als Stadtjäger offiziell eingesetzt.
Als Ansprechpartner für die Bevölkerung übernehmen Sie die Beratung im Umgang mit Wildtieren, um auftretende Probleme frühzeitig zu lösen. Erst wenn präventive Maßnahmen nicht den gewünschten Erfolg bringen, kann der Stadtjäger tätig werden und aktiv gegen die Wildtiere vorgehen, beispielsweise mit der Aufstellung tierschutzkonformer Fallen.
Anfragen erreichen die Stadtjäger über ein Kontaktformular:
https://www.stadtjagd-winterbach.de/kontakt/
Auf der Website www.stadtjagd-winterbach.de finden Sie außerdem nähere Informationen zu Leistungen und Gebühren.
Auch bei Fragen dürfen Sie sich gerne mit den Stadtjägern in Verbindung setzen:
Jochen Schaal, Tel.: 0151 11514378, E-Mail: jochen(@)stadtjagd-winterbach.de
Fabian Probst, Tel.: 01556 1767033, E-Mail: fabian(@)stadtjagd-winterbach.de
Weitergehende Informationen finden Sie auch auf der Website des Landratsamts:
https://www.rems-murr-kreis.de/bauen-umwelt-und-verkehr/forst/untere-jagdbehoerde/waschbaer-und-co
Was tun bei Wildschäden im Außenbereich?
Wenn die Wildschweine da waren
Engerlinge, Würmer und Schnecken sind eine Delikatesse für Wildschweine (Schwarzkittel oder Schwarzwild). Sie befinden sich im Erdreich und die Schwarzkittel müssen tief mit ihrem Rüssel graben, um an die leckeren Würmer heranzukommen. Nach einem schmackhaften Snack zieht das Schwarzwild weiter. Die Wiesen sind umgegraben und sehen aus wie „Kraut und Rüben“. So können die Wiesen nicht gemäht und bewirtschaftet werden. Doch wer ist für den Schaden, den die possierlichen Tierchen verursacht haben, verantwortlich? Der Jäger, der Eigentümer, der Pächter, der Landwirt?
Grundsätzlich gilt, dass erst einmal festgestellt werden muss, ob es sich um Wildschadensersatzpflicht durch den Jäger handelt. Dies erklären die §§ 53 und 54 des Jagd- und Wildtiermanagementgesetztes (JWMG). Demnach muss Schaden durch z. B. Schwarzwild nur dann ersetzt werden, wenn eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung erfolgt ist. D.h. ein – bis dreimal pro Jahr gemäht wurde, und das Mähgut abgefahren wurde. Das komplette Obst (auch fauliges Obst z.B. Äpfel) aufgelesen und nichts auf dem Stückle zurückgelassen wurde. Weitere Erklärungen zu diesem Thema können dem Film des Landesjagdverbandes entnommen werden.
Um einen Wildschaden bei der Gemeinde Winterbach zu melden, können Sie das entsprechende Formular hier herunterladen (PDF-Dokument, 51,46 KB, 18.11.2021).
Wer die Schäden beheben möchte, benötigt dafür Werkzeug und Maschinen. Um die Pflege der Streuobstwiesen zu erleichtern, hat die Gemeinde Winterbach ein Einebnungsgerät (Wiesenhobel) angeschafft. Dieser kann kostenpflichtig ausgeliehen werden. Die Entgeltordnung zum Wiesenhobel können Sie hier herunterladen (PDF-Dokument, 59,40 KB, 17.02.2022).
Weitere Infos zum Ablauf und Umgang mit dem „Wiesenhobel“ gibt’s bei unserem Ansprechpartner Andreas Schahl, erreichbar unter Mobiltelefon: 01601516827 oder per E-Mail.






