Informationen zur Landtagswahl am 8. März 2026
Die Wahlperiode des im März 2021 gewählten 17. Landtags von Baden-Württemberg endet am 30. April 2026.
Die Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg findet am Sonntag, 08.03.2026 statt.
Bei dieser Wahl bestimmen die Bürgerinnen und Bürger die Zusammensetzung des Landtags. D.h. entscheiden darüber, welche Parteien im neuen Landtag vertreten sind, wie viele Parlamentssitze diese jeweils erhalten und welche Abgeordneten in den Landtag einziehen.
Der Landtag entscheidet unter anderem über die Landesgesetze sowie den Landeshaushalt.
Neu ist bei der Wahl in diesem Jahr, dass Wahlberechtigte zwei Stimmen haben:
- Mit der Erststimme wird ein/e Direktkandidat/in im Wahlkreis gewählt (Kreiswahlvorschlag).
- Mit der Zweitstimme wird die Landesliste einer Partei gewählt.
Damit ähnelt das neue Wahlverfahren stärker der Wahl zum Bundetag.
Zudem wurde das Mindestalter für das aktive Wahlrecht von 18 auf 16 Jahre abgesenkt.
Bitte beachten Sie:
Die Wahlbenachrichtigungen werden bis spätestens 15.02.2026 an alle Wahlberechtigten versendet.
Falls Sie bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben sollten, aber glauben, wahlberechtigt zu sein, informieren Sie sich bitte im Bürgerbüro (Tel. 07181 7006 1015).
Weitere Informationen zur Landtagswahl erhalten Sie auf der Internetseite des Innenministeriums: https://im.baden-wuerttemberg.de/de/land-kommunen/lebendige-demokratie/wahlen/landtagswahl-2026
sowie bei der Landeszentrale für politische Bildung: https://www.landtagswahl-bw.de/
Hier finden Sie u.a. Informationen zu Parteien, Wahlprogrammen und die Broschüre „Einfach wählen gehen“ in leichter Sprache.
Hinweise zur Briefwahl
Für die Wählerinnen und Wähler, die am Wahltag das Wahllokal nicht aufsuchen können oder wollen, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins und damit auf Briefwahlunterlagen zu stellen. Der Vordruck für diesen Antrag befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.
Die Briefwahlunterlagen können mit dem Antrag per Post oder per Einwurf in den Rathausbriefkasten beantragt werden. Die Unterlagen werden Ihnen dann nach Hause zugestellt.
Ebenso können Sie den Wahlschein online beantragen wie folgt:
Ab Erhalt der Wahlbenachrichtigung bis Donnerstag, 05.03.2026, 12:00 Uhr können die Briefwahlunterlagen online beantragt werden.
Bei der Beantragung müssen Sie Ihren Wahlbezirk und Ihre Wählernummer angeben. Sie finden diese Angaben auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch mit Ihrem Mobilgerät über den QR Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Ihre Daten werden hier bereits angezeigt, beim Familiennamen nur der Anfangsbuchstaben gefolgt von einem *. Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und bei Bedarf eine abweichende Versandanschrift
Den Online-Antrag finden Sie auch auf unserer Homepage unter:
Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten.
Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend per Amtsboten zugestellt.
BITTE BEACHTEN:
Die Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl werden erst nach dem Erhalt der Stimmzettel fertiggestellt und auf Antrag an Sie zugestellt. Bei eiligen Angelegenheiten melden Sie sich bitte im Bürgerbüro oder vermerken dies auf dem Antrag.
Rechtzeitige Absendung der Wahlbriefe vor der Wahl
Um zu vermeiden, dass der Wahlbrief verspätet eingeht, sollte er innerhalb der Bundesrepublik Deutschland spätestens am Donnerstag, 05.03.2026 bei der Deutschen Post AG abgegeben werden, um den rechtzeitigen Eingang sicherzustellen.
Der Einwurf in den Rathaus Briefkasten ist bis zum Wahltag 08.03.2026, 18:00 Uhr möglich.
Bei Rückfragen können Sie sich gerne an das Bürgerbüro Winterbach wenden:
Telefon 07181 7006 1015 oder per E-Mail: buergerbuero(@)winterbach.de
Weitere Hinweise zur Landtagswahl
Stimmzettelschablonen für sehbehinderte und blinde Menschen
Zur Wahl der Abgeordneten des 18. Landtags von Baden-Württemberg am 8. März 2026 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Landtagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.
Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird − ebenfalls kostenlos − eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.



