Gebühren für Wasser und Abwasser angepasst
icon.crdate28.11.2024
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.11.2024 eine Anpassung der Wasser- und Abwassergebühren beschlossen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Winterbach hat in seiner Sitzung am 26.11.2024 einstimmig den Empfehlungen des Verwaltungs- und Kulturausschusses zugestimmt, die Wasser- und Abwassergebühren anzupassen.
Die Gemeinde Winterbach sorgt im gesamten Gemeindegebiet für die Versorgung mit sauberem Trinkwasser und eine zuverlässige Abwasserbeseitigung. Die Trinkwasserversorgung und die Abwasserentsorgung müssen laut KAG (Kommunalabgabengesetz) kostendeckend betrieben werden. Da die aktuellen Gebühren nicht mehr ausreichen, um die gestiegenen Kosten verteilt auf eine geringere Wasser-/Schmutzwassermenge aufzufangen, muss sowohl die Wassergebühr als auch die Abwassergebühr angepasst werden.
Die notwendige Anpassung der Wassergebühr auf 2,88 Euro/m³ (zzgl. 7% USt.) netto dient der Vermeidung von Verlusten. Die zugrunde liegende Kalkulation beruht auf den Zahlen des Wirtschaftsplans 2025 für die Betriebssparte Wasser.
Für die Kalkulation der Wassergebühren wurden zunächst die gebührenfähigen Aufwendungen ermittelt. Zu den ordentlichen Aufwendungen zählen u.a. Personalaufwendungen, die Betriebsführung des Remstalwerks, sämtliche Unterhaltungsmaßnahmen (Hochbehälter, Pumpstationen, Leitungsnetz), der Fremdwasserbezug bei der Landeswasserversorgung, das Wasserentnahmeentgelt, Zinsaufwendungen, Abschreibungen von Investitionen und die Konzessionsabgabe. Zudem wurde der zuletzt 2019 festgelegte kalkulatorische Zinssatz auf seine Angemessenheit gemäß § 14 KAG überprüft und angepasst (von 4,5% auf 3,5 %). Für das Jahr 2025 entsteht somit ein gebührenfähiger Aufwand in Höhe von 1.083.100,00 Euro. Hiervon werden die Erlöse abgezogen und so eine Gebührenobergrenze (für 2025 rund 978.800,00 Euro) ermittelt. Für die Wassergebühr ergibt sich bei einer kalkulierten verkauften Wassermenge von 340.000m³ (ermittelt aus der Durchschnittsmenge der tatsächlich verkauften Wassermenge der vergangenen Jahre) somit eine kostendeckende Verbrauchsgebühr in Höhe von 2,88 Euro/m³ netto.
Die am 26.11.2024 beschlossene Kalkulation der Abwassergebühr für die Jahre 2025 und 2026 umfasst eine Anpassung der Schmutzwassergebühr auf 3,49 Euro/m³ und der Niederschlagswassergebühr auf 0,65 Euro/m², außerdem die Gebühren für die Anlieferung aus Kleinkläranlagen (49,53 Euro/m³), die Anlieferung aus geschlossenen Gruben (4,95 Euro/m³), die Anlieferung aus sonstigen Quellen (9,90 Euro/m³) und sonstigen Einleitungen (1,23 Euro/m³) sowie einen Straßenentwässerungskostenanteil in Höhe von jährlich 200.985,87 Euro.
Einstimmig beschlossen wurde vom Gemeinderat mit der Gebührenanpassung auch ein teilweiser Ausgleich der Kostenunterdeckung der Vorjahre in den Bereichen Schmutzwasser und Niederschlagswasser gemäß Kommunalabgabengesetz (§14 KAG): Beim Schmutzwasser wird in der Kalkulation 2025/2026 eine Kostenunterdeckung in Höhe von 349.501,16 Euro aus der Nachkalkulation 2021/2022 teilweise ausgeglichen (in Höhe von 114.501,16 Euro). Der Restbetrag der Unterdeckung (235.000 Euro) wird auf künftige Kalkulationen vorgetragen und kann spätestens bis ins Jahr 2027 ausgeglichen werden. Beim Niederschlagswasser wird durch die Gebührenerhöhung von 0,63 €/m² (2023/2024) auf 0,65 €/m² in der Kalkulation 2025/2026 eine Kostenunterdeckung in Höhe von 81.514,50 Euro aus der Nachkalkulation 2021/2022 vollständig ausgeglichen.
In seiner Sitzung am 12.11.2024 hatte sich der Verwaltungs- und Kulturausschuss mit verschiedenen Varianten für eine kostendeckende Schmutzwassergebühr (mit, ohne und mit teilweisem Ausgleich der Unterdeckung) befasst und dem Gemeinderat eine neue Variante mit einem 33%igen Ausgleich der Unterdeckung aus Vorjahren als angemessen und verträglich empfohlen. Die Schmutzwassergebühr beträgt damit 3,49 Euro/m³ (im Jahr 2024 2,99 Euro/m³).
Exemplarisch berechnet wirkt sich die Erhöhung der Wasser und Abwassergebühren zusammengerechnet bei einem 1-Personen-Haushalt (Verbrauch im Schnitt 40m³/Jahr) mit einer Erhöhung von rund 23 Euro zu den seitherigen Gebühren, bei einem 4-Personen-Haushalt (Verbrauch im Schnitt 130m³/Jahr) mit einer Erhöhung von rund 76 Euro aus.
Die Gebührenunterdeckung aus den Jahren 2021/2022 resultiert zum einen aus einer deutlich geringeren Abwassermenge als in der Kalkulation angenommen, zum anderen aus Kostensteigerungen, hauptsächlich bei den laufenden Betriebskosten. Diese seien u.a. durch die Maßnahme Entleerung und Reinigung des Faulturms zu erklären, wie Bürgermeister Sven Müller in der Sitzung erläuterte: Die Maßnahme sei zunächst als investive Maßnahme geplant gewesen, da man von größeren Schäden ausging. Letztendlich waren die erforderlichen Arbeiten weniger umfassend und gingen daher mit rund 120.000 Euro als reine Unterhaltungsaufwendungen in die Jahresrechnung ein. Kostensteigerungen habe es ferner im Bereich der Bewirtschaftungskosten sowie in Form von steigenden Unterhaltungsaufwendungen im Jahr 2022 durch die Instandsetzung des Belebungsbeckens und Störungsbeseitigungen an verschiedenen Pumpen gegeben.
Für die Kalkulation 2025/2026 sind laufende Betriebskosten in Höhe von 1.409.747,29 Euro geplant, hierunter fallen neben Personalaufwendungen u.a. sämtliche Unterhaltungs- und Bewirtschaftungsaufwendungen, die in Summe wesentlich höher ausfallen als in früheren Kalkulationen. Insbesondere die laufenden Betriebskosten (Strom, Entsorgung, Klärschlamm, Wartungen etc.) sind in den letzten Jahren erheblich angestiegen. Im Gegenzug wurde eine Senkung der kalkulatorischen Kosten durch die Reduzierung des Zinssatzes auf 3,5% festgelegt. Die kalkulatorischen Kosten (Abschreibungen und kalkulatorische Zinsen, Ansatz 780.431,42 Euro für die Jahre 2025 und 2026) resultieren aus den Investitionen im Bereich Abwasser. Geplant sind hier in den Jahren 2025/2026 in Summe 2.615.000 Euro, u.a. für die jährliche Kanalsanierung (300.000 Euro), den Kanal Ortsmitte – Oberdorf (243.000 Euro), den Kanal Seestraße (473.000 Euro), die Sanierung des Faulturms - Außenfassade (300.000 Euro) und die Schaltanlage der Kläranlage (Anteil 725.000 Euro).
Gemeindeverwaltung und Gemeinderat ist es gleichermaßen wichtig, dass Instandhaltungen und Sanierungen im Bereich Wasser und Abwasser kontinuierlich angegangen werden, damit ein Instandhaltungsstau für nachfolgende Generationen vermieden wird.