Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025
icon.crdate10.12.2024
Für die vorgezogene Neuwahl sind die Kreiswahlvorschläge bis Montag, 20. Januar 2025, beim Kreiswahlleiter einzureichen
Der Kreiswahlleiter für den Wahlkreis Nr. 264 Waiblingen, Landrat Dr. Richard Sigel, fordert zur frühzeitigen Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für die voraussichtlich am 23. Februar 2025 stattfindende Neuwahl des Bundestags auf.
Die Bekanntmachung ist auf der Homepage des Rems-Murr-Kreises unter der Rubrik Bekanntmachungen: Rems-Murr-Kreis eingestellt. Alternativ kann die Bekanntmachung auch im Landratsamt Rems-Murr-Kreis bei der Information im Eingangsbereich, Alter Postplatz 10, 71332 Waiblingen, während der Öffnungszeiten des Landratsamts eingesehen werden.
„Gerade im Hinblick auf die verkürzten Fristen bei einer vorgezogenen Neuwahl ist es wichtig, dass die Wahlvorschläge möglichst frühzeitig eingereicht werden“, so Kreiswahlleiter Landrat Dr. Richard Sigel. Auch weist Landrat Sigel darauf hin, dass die vorgezogenen Neuwahlen für alle beteiligten Stellen einen großen Kraftakt bedeuten, aber er zuversichtlich sei, dass auch diese Herausforderung vom Landkreis und den Städten und Gemeinden gestemmt werden kann.
Ausgehend vom Wahltag 23. Februar 2025 für die vorgezogene Neuwahl sind die Kreiswahlvorschläge voraussichtlich spätestens am Montag, 20. Januar 2025, 18:00 Uhr beim Kreiswahlleiter einzureichen. Die Sitzung des Kreiswahlausschusses zur Entscheidung über die Zulassung der Kreiswahlvorschlägefindet am Freitag, 24. Januar 2025, statt. Es muss jedoch explizit darauf hingewiesen werden, dass diese Termine noch nicht durch eine Rechtsverordnung bestätigt sind.
Rems-Murr-Kreis in zwei Wahlkreise unterteilt:
Bei der Bundestagswahl sind die Städte und Gemeinden im Rems-Murr-Kreis aufgeteilt in den Wahlkreis264 "Waiblingen" und den Wahlkreis 269 "Backnang – Schwäbisch Gmünd". Zum Wahlkreis Waiblingen gehören folgende Städte und Gemeinden: Alfdorf, Berglen, Fellbach, Kaisersbach, Kernen im Remstal, Korb, Leutenbach, Plüderhausen, Remshalden, Rudersberg, Schorndorf, Schwaikheim, Urbach, Waiblingen, Weinstadt, Welzheim, Winnenden und Winterbach. Die Kreiswahlleitung hat das Landratsamt in Waiblingen.
Zum Wahlkreis 269 Backnang – Schwäbisch Gmünd gehören folgende Städte und Gemeinden des Rems-Murr-Kreises: Allmersbach im Tal, Althütte, Aspach, Auenwald, Backnang, Burgstetten, Großerlach, Kirchberg an der Murr, Murrhardt, Oppenweiler, Spiegelberg, Sulzbach an der Murr und Weissach im Tal. Die Kreiswahlleitung für den Wahlkreis Backnang – Schwäbisch Gmünd hat das Landratsamt Ostalbkreis in Aalen. Die Bekanntmachung des Ostalbkreises ist entsprechend auf dessen Homepage unter Ostalbkreis Newsroom zu finden.
Besonderheit bei vorgezogenen Wahlen – rechtlicher Hintergrund:
Eine Besonderheit stellt es dar, dass es sich beim voraussichtlichen Wahltermin am 23. Februar 2025 noch um keinen bestätigten Wahltermin handelt. Dieser wird erst nach einer Auflösung des Bundestages vom Bundespräsident bestimmt werden. Bis dahin gilt weiterhin der bereits vom Bundespräsident bestimmte Wahltermin am 28. September 2025.
Sollte der Bundespräsident erwartungsgemäß den Bundestagnach einer gescheiterten Vertrauensfrage des Bundeskanzlers auflösen und einen neuen Wahltermin bestimmen, so muss das Bundesministeriumdes Innern und fürHeimat eine Rechtsverordnung mit verkürztenTerminen und Fristen unter anderem für die Einreichung von Wahlvorschlägen veröffentlichen. Da diese Rechtsverordnung jedoch zwangsweise erst sehr spät erlassen werden kann, sind alle Wahlvorschlagsträger aufgefordert, ihre Wahlvorschläge bereits jetzt bzw. möglichst frühzeitig einzureichen.
Aus diesen genannten rechtlichen Gründen enthält die durch den Kreiswahlleiter herausgegebene Bekanntmachung (siehe online Veröffentlichung / öffentliche Bekanntmachung) zur Einreichung von Wahlvorschlägen daher noch die Termine basierend auf dem Wahltag 28. September 2025.