Bundestagswahl 2025
icon.crdate09.01.2025
Informationen zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Bundestagswahl 2025
Informationen zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Am Sonntag, 23.02.2025 findet die Bundestagswahl statt.
Bitte beachten Sie:
Alle Wahlberechtigten erhalten bis spätestens 02.02.2025 eine Wahlbenachrichtigung.
Falls Sie bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber glauben, wahlberechtigt zu sein, informieren Sie sich bitte im Bürgerbüro, Tel. 07181 7006 1015.
Briefwahlunterlagen:
Für die Wähler/innen, die am Wahltag das Wahllokal nicht aufsuchen können oder wollen, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins und damit auf Briefwahlunterlagen zu stellen. Der Vordruck für diesen Antrag befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.
Die Briefwahlunterlagen können mit dem Antrag (Rückseite Wahlbenachrichtigung) per Post oder per Einwurf in den Rathausbriefkasten beantragt werden. Die Unterlagen werden Ihnen dann nach Hause zugestellt.
Es besteht die Möglichkeit ab dem 11.02.2025 im rollstuhlgerechten Rathaus, Bürgerbüro, Marktplatz 2, die Briefwahlunterlagen zu beantragen bzw. abzuholen. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, direkt im Rathaus, in der vorbereiteten Wahlkabine, zu wählen.
Bitte beachten Sie: Wer für eine andere Person (auch für Ehegatten) einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt oder abholt, muss eine schriftliche Vollmacht / Generalvollmacht und den eigenen Ausweis vorlegen.
Persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen
Mo nur nach Terminvereinbarung
Di 08:30 – 12:00 Uhr
Mi 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 18:00 Uhr
Do 08:30 – 12:00 Uhr
Fr 08:30 – 12:00 Uhr
zusätzliche Zeiten für die Beantragung von Briefwahlunterlagen:
Fr. 21.02.2025 13:00 – 15:00 Uhr
WICHTIGE INFORMATION:
Die Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl werden erst nach dem Erhalt der Stimmzettel ab 10.02.2025 fertiggestellt und auf Antrag an Sie zugestellt.
Bei eiligen Angelegenheiten melden Sie sich bitte bei uns oder vermerken dies auf dem Antrag.
Online–Beantragung des Wahlscheins
Die Briefwahlunterlagen können ab Erhalt der Wahlbenachrichtigung bis Donnerstag, 20.02.2025, 11:00 Uhr online beantragt werden. Bei der Beantragung müssen Sie Ihren Wahlbezirk und Ihre Wählernummer angeben. Sie finden diese Angaben auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Wenn Sie die angebotene Verknüpfung (oder auch den Link) zum Formular für den Online-Wahlscheinantrag nutzen, werden Sie auf eine Internetseite mit der Domain briefwahl.komm.one weitergeleitet, auf der unser technischer Dienstleister den Antragsprozess abgebildet hat.
Oder: QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung nutzen (es öffnet sich direkt das vorausgefüllte Online-Antragsformular).
Rechtzeitige Absendung der Wahlbriefe vor der Wahl
Um zu vermeiden, dass der Wahlbrief verspätet eingeht, sollte er innerhalb der Bundesrepublik Deutschland spätestens am Donnerstag, 20.02.2025 bei der Deutschen Post AG abgegeben werden, um den rechtzeitigen Eingang sicherzustellen.
Der Einwurf in den Rathaus Briefkasten ist bis zum Wahltag 23.02.2025, 18:00 Uhr möglich.
Bei Rückfragen können Sie sich gerne an das Bürgerbüro Winterbach wenden:
Telefon 07181 7006 1015 oder per E-Mail: buergerbuero(@)winterbach.de