Maßnahmen gegen illegale Müllentsorgung beim Aussichtsturm am Remsufer
Insbesondere während der Pfingstferien wurde der Rastplatz am Aussichtsturm beim Remsufer rege genutzt und teilweise sehr stark verschmutzt hinterlassen. Dass der Bereich in den Sommermonaten vor allem an Wochenenden regelmäßig als Treffpunkt und teilweise auch als Grillplatz genutzt wird, ist der Gemeindeverwaltung Winterbach bekannt. Die Verwaltung weist in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hin, dass das Grillen am Aussichtsturm gemäß Polizeiverordnung verboten ist. Erst vor den Pfingstferien hat die Gemeinde nochmals zusätzliche Schilder angebracht, die auf das Grillverbot und eine ordnungsrechtliche Ahndung hinweisen. Diese wurden zwischenzeitlich scheinbar mutwillig wieder entfernt.
Um der widerrechtlichen Nutzung als Grillplatz sowie der Problematik durch illegale Müllentsorgung zu begegnen, hat die Gemeinde bereits in der Vergangenheit verschiedenste Maßnahmen ergriffen:
Für die Gemeindeverbindungsstraße Winterbach-Weiler zwischen der Ostlandstraße und der Kläranlage Weiler und umgekehrt gilt ein Durchfahrtsverbot mit Ausnahme des landwirtschaftlichen Verkehrs. Somit darf auch in den dortigen Grünflächen nicht geparkt werden. Auch an Wochenenden wurde deshalb verstärkt kontrolliert und es wurden Verwarnungen für Verstöße gegen das Durchfahrtsverbot durch den gemeindlichen Vollzugsdienst erteilt.
In den kommenden Tagen werden zudem an beiden Zufahrten Poller angebracht, um den Zugang zu erschweren. Hierzu fanden bereits in den letzten Wochen Gespräche mit den betroffenen Landwirten sowie dem Landratsamt und der Stadt Schorndorf statt.
Des Weiteren wurde das Polizeirevier Schorndorf gebeten, verstärkt Kontrollen am Aussichtsturm durchzuführen, zuletzt fand am vergangenen Sonntag eine Kontrolle statt, bei der mehrere Personen festgestellt und auch Anzeigen gefertigt wurden.
Die Gemeindeverwaltung weist nochmals ausdrücklich darauf hin, dass neben dem Grillverbot auch die Entsorgung von Müll auf öffentlichen Flächen generell verboten ist. Sollten bereitgestellte öffentliche Mülleimer aufgrund einer übermäßigen Nutzung bereits voll sein, sind Personen verpflichtet, ihren Müll wieder mitzunehmen. Der gemeindliche Bauhof ist regelmäßig im Einsatz, um öffentliche Flächen wieder vom Müll zu befreien.
Die Gemeindeverwaltung wird den Rastplatz am Aussichtsturm weiterhin verstärkt kontrollieren und Verstöße gegen das Durchfahrts- sowie Grillverbot entsprechend ahnden. Sollte sich nicht zeitnah eine Verbesserung der Situation vor Ort abzeichnen, behält sich die Gemeinde vor weitere Maßnahmen einzuleiten. Wir hoffen allerdings auf die Einsicht und Kooperation aller Nutzerinnen und Nutzer und appellieren daran, den Rastplatz und seine Umgebung ordnungsgemäß zu benutzen und zu hinterlassen.