Netze BW bleibt Erdgaspartner im Remstal

Vier Gemeinden haben neue Gaskonzessionsverträge unterzeichnet
Im Bürgerhaus Kernen unterzeichneten am 07.11.2025 die Bürgermeisterin und die Bürgermeister von Kernen im Remstal, Remshalden, Urbach und Winterbach gemeinsam mit der Netze BW GmbH neue Konzessionsverträge für den Betrieb des Erdgasnetzes in ihren Gemeinden. Die Vereinbarungen traten unmittelbar in Kraft und haben eine Laufzeit von 20 Jahren. Die Bürgermeisterin und Bürgermeister aller vier Orte, Petra Schweizer, Leiterin Konzessionen der Netze BW, und Daniel Jundt, Leiter Konzessionsmanagement der Netze BW, setzten heute ihre Unterschriften unter das Dokument.
Die Gemeinden hatten die Konzessionen zuvor in ihren öffentlichen Sitzungen an die Netze BW vergeben. „Nachdem die Konzessionsverfahren bereits vor mehreren Jahren starteten, sind wir jetzt nach intensiver Arbeit sehr glücklich, dass die Gaskonzessionen nun vergeben wurden“, erklärte Bürgermeister Benedikt Paulowitsch von Kernen im Remstal. Bürgermeister Reinhard Molt aus Remshalden unterstrich: „Netze BW ist ein erfahrener Partner, auf den wir uns jederzeit verlassen können. Wir freuen uns auf die gemeinsame Zusammenarbeit.“ Bürgermeisterin Martina Fehrlen aus Urbach hob hervor, dass neben der sicheren Erdgasversorgung auch wichtig sei, zukunftsorientierte Lösungen mitzudenken: "Wasserstoff spielt dabei eine zentrale Rolle, und wir freuen uns, dass die Netze BW hier innovative Ansätze verfolgt.“ Bürgermeister Sven Müller erklärte: „Die Netze BW kennt unsere lokalen Gegebenheiten genau und denkt vorausschauend mit. Für uns ist das die ideale Grundlage für eine langfristige Partnerschaft.“
„Es freut uns sehr, dass wir unsere bewährte Partnerschaft weiterführen können“, betonte Petra Schweizer, Leiterin Konzessionen der Netze BW. „Wir sind überzeugt, dass wir gemeinsam viel erreichen können.“ Daniel Jundt, Leiter Konzessionsmanagement, ergänzte: „Selbstverständlich werden wir uns in den vier Gemeinden auch weiterhin mit unserem gesamten Know-how einbringen.“ Ein Konzessionsvertrag gestattet dem Netzbetreiber die Nutzung öffentlicher Verkehrswege und Flächen der Gemeinde zum Bau und Betrieb von Leitungen für die Energieversorgung im gesamten Gemeindegebiet. Im Gegenzug erhalten die Kommunen eine jährliche Konzessionsabgabe, die nach den gelieferten Energiemengen berechnet wird.



