Gutscheine 2026 für den Landesfamilienpass
Gutscheine 2026 für den Landesfamilienpass
Die Gutscheine 2026 für den Landesfamilienpass können ab sofort zu den Öffnungszeiten im Bürgerbüro abgeholt werden.
Bitte bringen Sie Ihren bisherigen Landesfamilienpass mit.
Überlegen Sie sich bitte vorab, welche Begleitpersonen in den Pass eintragen werden sollen.
Für Kinder über 18 Jahre, bringen Sie bitte einen Nachweis über das bezogene Kindergeld mit (z.B. Kontoauszüge, Schulbescheinigungen, Ausbildungsverträge).
Begleitperson im Landesfamilienpass
In den Pass können neben der „berechtigten Person“ vier weitere erwachsene „Begleitpersonen“ eingetragen werden. Diese müssen die Voraussetzungen für den Erhalt des Passes nicht erfüllen. Hierbei kann es sich um den mit den Kindern zusammenlebenden Ehepartner oder Lebensgefährten handeln. Aber auch weitere Personen, die bisher den Pass nicht nutzen konnten, wie z.B. der getrenntlebende Elternteil, oder auch Oma und Opa oder eine andere Betreuungsperson, die die Kinder bei Abwesenheit des Elternteils betreut (z.B. Kinderschutzbund oder Nachbarin), können hier eingetragen werden. Hiervon können bei Ausflügen aber höchstens jeweils zwei ausgewählt werden, die die Vergünstigung des Landesfamilienpasses zusammen mit den Kindern in Anspruch nehmen können. Die Anzahl der Begleitpersonen ist nicht auf die Eintragung beider Großelternteile und des anderen Elternteils ausgelegt, sondern auf Personen, die mit dem Kind bzw. mit den Kindern auch tatsächlich den Pass nutzen.
Eine Nutzung des Passes ohne Kind/er ist nicht möglich.
Hinweise zur Gutscheinkarte
Zu den einzelnen Gutscheinen ist Folgendes zu bemerken:
Die speziell bezeichneten Gutscheine (Württembergisches Landesmuseum Stuttgart, Badisches Landesmuseum Karlsruhe, Staatsgalerie Stuttgart, Kunsthalle Baden-Baden, Zentrum für Kunst und Medientechnologie Karlsruhe, Museum für Naturkunde Stuttgart, Museum für Naturkunde Karlsruhe, Linden-Museum Stuttgart, Archäologisches Landesmuseum Konstanz, Haus der Geschichte Stuttgart, Technomuseum Mannheim, Schloss Heidelberg, Residenzschloss Ludwigsburg, Deutschordensmuseum Bad Mergentheim, Schloss und Schlossgarten Schwetzingen, Kloster Alpirsbach, Kloster und Schloss Bebenhausen, Neues Schloss Meersburg, Residenzschloss Rastatt und Kloster Maulbronn, Schloss und Schlossgarten Weikersheim, Barockschloss Mannheim, Kloster und Schloss Salem, Schloss Bruchsal, Kloster Wieblingen und die Festungsruine Hohentwiel. berechtigen zum einmaligen kostenfreien Eintritt.
Neu hinzugekommen sind die besonderen Gutscheine Schloss Solitude Stuttgart, Grabkapelle auf dem Württemberg, Schloss Favorite Rastatt, Kloster Schussenried, Neues Schloss Tettnang und Burg Wäscherschloss Wäschenbeuren.
Der Gutschein Kunsthalle Karlsruhe kann derzeit nicht eingelöst werden, da diese wegen Renovierung geschlossen ist.
Die anderen Schlösser, Gärten und Museen ohne eigenen Gutschein können mit den sechs Gutscheinen „Sonstiges Staatliches Schloss oder Museum nach Wahl“- auch mehrfach im Jahr- kostenfrei besucht werden.
Es ist nicht möglich, die Staatlichen Schlösser und Gärten und die staatlichen Museen mit speziellem Gutschein auch mit dem Gutschein „Sonstiges Staatliches Schloss oder Museum nach Wahl“ mehrfach zu besuchen.
Bei Sonderveranstaltungen in den Landeseinrichtungen ist es möglich, dass der Landesfamilienpass nicht anerkannt wird. Das „Junge Schloss“ in Stuttgart hat in letzter Zeit auch bei Kinderausstellungen den Gutschein akzeptiert. Im Zweifelsfall wird jedoch dazu geraten, sich vor einem Besuch telefonisch bei der Einrichtung zu erkundigen.
Es wird empfohlen, sich online über die Homepage der SSG zu informieren.
Dort ist auch eine Liste aller Objekte der SSG eingestellt, in denen der Landesfamilienpass Gültigkeit hat.
Der Gutschein Wilhelma berechtigt zusammen mit dem Pass in der Zeit vom 01.03. – 31.10.2026 (Hauptsaison), zum Erwerb einer Familienkarte zum jeweils gültigen Abendtarif anstelle des Normaltarifs. In der übrigen Zeit gilt regulär der ermäßigte Wintertarif (hier gibt es also keine zusätzlichen Ermäßigungen). Die Ermäßigung gibt es nur an der Tageskasse und nicht im Onlineverkauf.
Beim Gutschein „Blühendes Barock“ erhalten Passinhaber/innen eine Familien-Eintrittskarte zum Sonderpreis, nicht jedoch für Sonderveranstaltungen. Die Höhe ist derzeit noch nicht bekannt. Die Saison des Blühenden Barocks beginnt am 20.03.2026 und endet am 06.12.2026.
Mit dem Gutschein „Erlebnispark Tripsdrill, Cleebronn“ kann der Freizeitpark nur einmal an einem der beiden Tage, am 17.05.2026 oder am 13.09.2026 zu einem ermäßigten Preis besucht werden und nur wenn der Besuch online bestellt wird. Pro Person beträgt die Ermäßigung an diesen Tagen 6 Euro. Bitte die Gutscheinkarte abgeben.
Im Europa-Park-Rust gibt es nur das Onlineticket. Dieses kann nur zum regulären Preis erworben werden, Am Sonntag, 13.09.2026, erhalten Passinhaber/innen mit einer gültigen Eintrittskarte für diesen Tag bei Abgabe des Gutscheins eine 5 € EMOTIONS-Gutscheinkarte pro Person.
Der Gutschein für das Mercedes-Benz-Museum in Stuttgart hat das ganze Jahr Gültigkeit. Passinhaber/innen können somit einmalig an einem beliebigen Tag im Jahr das Museum kostenfrei besuchen. Dies gilt auch für das Porsche-Museum in Stuttgart.
Für das Dornier-Museum in Friedrichshafen erhalten Passinhaber/innen mit dem Gutschein einen ermäßigten Eintritt. Erwachsene zahlen 11€ (statt 14€) und Kinder und Jugendliche von 6-16 Jahren haben freien Eintritt (statt 5 Euro).
Der Gutschein für den Freizeitpark Ravensburger Spieleland ist nur einmal an einem der beiden Tage, d.h. am 27.06.2026 oder am 28.06.2026 gültig und kann an den Kassen vor Ort eingelöst werden.
Neu hinzugekommen sind folgende Gutscheine:
Das Museum im Bock in Leutkirch im Allgäu ist das Heimatmuseum der Stadt. Neben zahlreichen Exponaten zur Entwicklung des Ortes, beispielsweise von handgemachten Mäusefallen, befindet sich im Museum auch eine Druckerwerkstatt, in der Drucker und Schriftsetzer ihr Handwerk präsentieren. Zahlreiche Mitmach-Stationen lassen das Museum auch praktisch erleben. Passinhaber bekommen einen kostenfreien Eintritt.
Das Besucherbergwerk ist nach der Renovierung wieder geöffnet. Die Saison geht von 01.05.2026-03.10.2026. Nach nur rund 30 Sekunden Fahrt mit einem Förderkorb befinden sich die Besucher in 180 Meter Tiefe inmitten der rund 200 Millionen Jahre alten Lagerstätte des „weißen Goldes“. Die modernen Präsentationen erzählt die vielfältige Geschichte des Salzes und zeigt die wechselnde Abbautechnik im Lauf der Jahrzehnte. Neben spektakulären Medien- und Laserinstallationen erfährt man unter Tage allerlei Wissenswertes über Salz. Die Arbeit der Bergleute wird durch interaktive Experimente erlebbar. Sogar eine effektvolle Schausprengung kann selbst ausgelöst werden. Für Technikbegeisterte dürfte die größten Bergbaumaschine, die im Salzbergwerk ausgestellt ist, besonders spannend sein. Und bei der 40 Meter langen Rutsche kann man sich wie ein Bergmann früherer Tage fühlen. Passinhaber erhalten auf die Familienkarte eine Ermäßigung von 5€.
Verlust
Bei Verlust darf ein neuer Pass ausgestellt, aber keine weitere Gutscheinkarte ausgegeben werden, da diese ein bargeldwerter Vorteil ist.
Nutzung ohne Gutschein
Auf der Homepage des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration (https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/soziales/familie/leistungen/landes-familienpass/) ist eine Liste aller staatlichen und nichtstaatlichen Einrichtungen, die einen kostenfreien bzw. ermäßigten Eintritt gewähren, eingestellt.
NEU: Übersichtlichere Darstellung der Angebote
Ab diesem Jahr können die einzelnen mit dem Landesfamilienpass kooperierende Einrichtungen auf einer Karte sowie die weiteren Informationen abgerufen werden. (www.muetter-vaeter-bw.de/adressen) Wählen Sie hierzu die Kategorie „Landesfamilienpass“.
Einen Landesfamilienpass können Familien erhalten, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt, ist:
- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben;
- Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;
- Familien mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind, die mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben;
- Familien, die Kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Bürgergeld berechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;
- Familien die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
Sollten die Voraussetzungen wegfallen, sind die Passinhaber verpflichtet, den Landesfamilienpass und die nicht verwendeten Gutscheinkarten zurückzugeben.
Anträge und Gutscheinkarten für 2026 gibt es im Bürgerbüro zu den Öffnungszeiten.



