Fundsachen werden versteigert
Versteigerung von Fundsachen über das Internet
Die Gemeinde Winterbach wird Fundsachen, an denen innerhalb der gesetzlichen Frist weder von rechtmäßigen Eigentümern noch von Findern Eigentumsansprüche geltend gemacht worden sind, über das Internet im folgenden Zeitraum online versteigern lassen:
Zeitraum der Versteigerung:
Durchgehend ab 05.11.2026, 17 Uhr
bis spätestens 15.11.2026 17 Uhr.
Unter den Hammer kommen u.a. Fahrräder und Cityroller sowie elektronische Geräte.
Ablauf und Teilnahme:
Die Fundsachen werden ab dem 08.10.2026 im Internetportal unter
in einer Vorschau angeboten und im oben genannten Versteigerungszeitraum über dieses Portal versteigert.
Wir verweisen auf die entsprechenden Hinweise sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Versteigerungsverfahrens, die direkt im Portal einsehbar sind.
Aufforderung an Eigentümer:
Die Eigentümer der Fundsachen werden aufgefordert, ihre Rechte bis spätestens zum 05.10.2026 im Bürgerbüro der Gemeinde Winterbach, Marktplatz 2, 73650 Winterbach, anzumelden und einen entsprechenden Eigentumsnachweis (z. B. Kaufbeleg, Seriennummer) vorzulegen.
Wichtiger Hinweis: Nach Ablauf dieser Ausschlussfrist können keine Rechte mehr an diesen Fundgegenständen geltend gemacht werden.
(siehe auch Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Winterbach vom 24.09.2026)



