Sozialfonds für Freibadkarten
Der Verwaltungs- und Kulturausschuss hat im Jahr 2013 beschlossen, bei der Gemeinde einen Sozialfonds für vergünstigte Freibadjahreskarten einzurichten.
Winterbacher Bürger, die entweder Arbeitslosengeld II (Hartz IV), Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung erhalten, wird die Hälfte der gekauften Jahresfreibadkarte (keine Einzel- oder 10-er Karten) erstattet.
Sie müssen mit dem Vordruck auf Erstattung, der gekauften Freibadjahreskartekarte (egal ob für Einzelperson oder Familienkarte), einer Quittung (bitte unbedingt am Automat raus lassen) über den Kauf und dem entsprechenden Bescheid über Arbeitslosengeld II, Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt zum Rathaus, Frau Sengenberger, Zimmer 0.6 gehen. Nach Prüfung wird Ihnen die Hälfte Ihrer Freibadjahreskartenkosten dann auf Ihr Konto erstattet. Barauszahlungen sind nicht mehr möglich. Bitte beachten Sie, dass Frau Sengenberger freitags nicht im Rathaus ist. Am besten vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin unter 07181 7006-1105.
Den Antrag finden Sie auf unserer Website unter diesem Link.