Gutscheine 2023 für den Landesfamilienpass
Die Gutscheine 2023 für den Landesfamilienpass können ab sofort zu den Öffnungszeiten im Bürgerbüro abgeholt werden.
Bitte bringen Sie Ihren bisherigen Landesfamilienpass mit.
Überlegen Sie sich bitte vorab, welche Begleitpersonen in den Pass eintragen werden sollen.
Für Kinder über 18 Jahre, bringen Sie bitte einen Nachweis über das bezogene Kindergeld mit (z.B. Kontoauszüge, Schulbescheinigungen, Ausbildungsverträge).
ACHTUNG:
Aufgrund der fortdauernden Coronalage gibt es bei zahlreichen Kooperationspartnern Einschränkungen für einen Besuch. Bitte informieren Sie sich vorab, auf der Homepage des Anbieters, ob und in welcher Form das gewünschte Freizeitangebot genutzt werden kann und welche Hygienemaßnahamen zu beachten sind. Einige Angebote können derzeit auch nur nach vorheriger Online-Buchung besucht werden.
Begleitperson im Landesfamilienpass
In den Pass können neben der „berechtigten Person“ vier weitere erwachsene „Begleitpersonen“ eingetragen werden. Diese müssen die Voraussetzungen für den Erhalt des Passes nicht erfüllen. Hierbei kann es sich um den mit den Kindern zusammenlebenden Ehepartner oder Lebensgefährten handeln. Aber auch weitere Personen, die bisher den Pass nicht nutzen konnten, wie z.B. der getrenntlebende Elternteil, oder auch Oma und Opa oder eine andere Betreuungsperson, die die Kinder bei Abwesenheit des Elternteils betreut (z.B. Kinderschutzbund oder Nachbarin), können hier eingetragen werden. Hiervon können bei Ausflügen aber höchstens jeweils zwei ausgewählt werden, die die Vergünstigung des Landesfamilienpasses zusammen mit den Kindern in Anspruch nehmen können. Die Anzahl der Begleitpersonen ist nicht auf die Eintragung beider Großelternteile und des anderen Elternteils ausgelegt, sondern auf Personen, die mit dem Kind bzw. mit den Kindern auch tatsächlich den Pass nutzen.
Eine Nutzung des Passes ohne Kind/er ist nicht möglich.
Mit der Gutscheinkarte 2023 und unter Vorlage des Landesfamilienpasses können 22-mal die Staatlichen Schlösser und Gärten und die staatlichen Museen in BaWü kostenfrei bzw. zu einem ermäßigten Eintritt besucht werden. Daneben können mit der Gutscheinkarte noch weitere 18 nichtstaatliche Einrichtungen besucht werden. Bei jedem Besuch ist der entsprechende Gutschein abzugeben.
Die speziell bezeichneten Gutscheine Kunsthalle Baden-Baden, Museum für Naturkunde Karlsruhe, Museum für Naturkunde Stuttgart, Badisches Landesmuseum Karlsruhe, Staatsgalerie Stuttgart, Linden-Museum Stuttgart, Kunsthalle Karlsruhe, Württembergisches Landesmuseum Stuttgart, Archäologisches Landesmuseum Konstanz, Technomuseum Mannheim, Schloss Heidelberg, Residenzschloss Ludwigsburg, Schloss und Schlossgarten Schwetzingen, Haus der Geschichte Stuttgart, Deutschordensmuseum Bad Mergentheim und Zentrum für Kunst und Medientechnologie Karlsruhe berechtigen zum einmaligen kostenfreien Eintritt.
Bei Sonderveranstaltungen in den Landeseinrichtungen ist es möglich, dass der Landesfamilienpass nicht anerkannt wird. Das „Junge Schloss“ in Stuttgart hat in letzter Zeit auch bei Kinderausstellungen den Gutschein akzeptiert. Im Zweifelsfall wird jedoch dazu geraten, sich vor einem Besuch telefonisch bei der Einrichtung zu erkundigen.
Es wird empfohlen, sich online über die Homepage der SSG ( www.schloesser-und-gaerten.de/besuchsinformation/verguenstigungen/landesfamilienpass ) zu informieren.
Dort ist auch eine Liste aller Objekte der SSG eingestellt, in denen der Landesfamilienpass Gültigkeit hat.
Der Gutschein Wilhelma berechtigt zusammen mit dem Pass in der Zeit vom 01.03. – 31.10.23 (Hauptsaison), zum Erwerb einer Familienkarte zum jeweils gültigen Abendtarif anstelle des Normaltarifs. In der übrigen Zeit gilt regulär der ermäßigte Wintertarif (hier gibt es also keine zusätzlichen Ermäßigungen). Die Corona bedingten Einschränkungen beim Ticketkauf sind aufgehoben und die Familien mit Landesfamilienpass sind nicht mehr gezwungen am Online-Ticketing teilnehmen zu müssen und sind damit nicht auf ein bestimmtes Einlassfenster festgelegt.
Beim Gutschein „Blühendes Barock“ erhalten Passinhaber/innen eine Familien-Eintrittskarte zum Sonderpreis von 22,50 Euro. Die Saison des Blühenden Barocks beginnt am 17.03.2023 und endet am 03.12.2023.
Mit dem Gutschein „Erlebnispark Tripsdrill, Cleebronn“ kann der Freizeitpark nur einmal an einem der beiden Tage, am 07.05.2023 oder am 10.09.2023 zu einem ermäßigten Preis besucht werden. Pro Person beträgt die Ermäßigung an diesen Tagen 6 Euro.
Aufgrund der Pandemie gibt es im Europa-Park-Rust auch 2023 nur Onlinetickets. Diese können nur zum regulären Preis erworben werden, das heißt, dass es 2023 keine Vergünstigung des Ticketpreises gibt. Stattdessen erhalten Passinhaber am Sonntag, 10.09.2023 mit dem Gutschein und einer gültigen Eintrittskarte für diesen Tag eine 5 € EMOTIONS-Gutscheinkarte pro Person.
Der Gutschein für das Mercedes-Benz-Museum in Stuttgart hat das ganze Jahr Gültigkeit. Passinhaber/innen können somit einmalig an einem beliebigen Tag im Jahr das Museum kostenfrei besuchen.
Das Porsche-Museum in Stuttgart besitzt ab 2023 ebenfalls das ganze Jahr Gültigkeit.
Passinhaber/innen können somit einmalig an einem beliebigen Tag im Jahr das Museum kostenfrei besuchen.
Für das Dornier-Museumin Friedrichshafen erhalten Passinhaber mit dem Gutschein einen ermäßigten Eintritt. Erwachsene zahlen 9,50 Euro (statt 12,50 Euro) und Kinder und Jugendliche von 6-16 Jahren haben freien Eintritt (statt 6 Euro).
Derzeit ist das BesucherbergwerkBad Friedrichshall-Kochendorf geschlossen. Sofern es wieder öffnet, erhält der Gutschein seine Gültigkeit. Mit dem Gutschein bekommen Familien mit Landesfamilienpass und Gutscheinkarte die Familienkarte um 5 € ermäßigt, also für 26 €. Für Alleinerziehende beträgt der Eintritt 9,50 € für Erwachsende und 3,50 € je Kind. Bitte informieren Sie sich daher vorher im Internet, ob das Besucherbergwerk wieder geöffnet ist.
Für die Ravensburger Kinderwelt Kornwestheim gibt es 2023 nicht mehr.
Der Gutschein für den Freizeitpark Ravensburger Spieleland ist nur einmal an einem der beiden Tage, d.h. am 24.06.2023 oder am 25.06.2023 gültig und kann nach wie vor an den Kassen vor Ort eingelöst werden. Wichtig ist jedoch, dass Sie sich vorab für das gewünschte Besuchsdatum online im Reservierungstool des Parks registrieren, unter:
https://ravensburger-spieleland.besuchsplaner.online. Dort kann unter „Kartentyp“ die Auswahl „Sonstiges“ für Gutscheininhaber getroffen werden. Dann ist die Reservierung auch ohne vorliegendes Onlineticket möglich.
Verlust
Bei Verlust darf ein neuer Pass ausgestellt, aber keine weitere Gutscheinkarte ausgegeben werden, da diese ein bargeldwerter Vorteil ist.
Nutzung ohne Gutschein
Auf der Homepage des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration (https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/soziales/familie/leistungen/landes-familienpass/) ist eine Liste aller staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg sowie eine Liste aller nicht staatlichen Einrichtungen, die einen kostenfreien bzw. ermäßigten Eintritt gewähren, eingestellt.
Einen Landesfamilienpass können Familien erhalten, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben;
- Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;
- Familien mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind, die mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben;
- Familien, die Kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Hartz IV berechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben; (auch ukrainische Familien mit Nachweis)
- Familien die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
Sollten die Voraussetzungen wegfallen, sind die Passinhaber verpflichtet, den Landesfamilienpass und die nicht verwendeten Gutscheinkarten zurückzugeben.
Anträge und Gutscheinkarten für 2023 gibt es im Bürgerbüro zu den Öffnungszeiten.