Neuigkeiten: Gemeinde Winterbach

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Schöffenwahl 2023 in Baden-Württemberg

Artikel vom 02.03.2023

Im Jahr 2023 findet in Baden-Württemberg die Schöffenwahl für die Amtsperiode von 2024 bis 2028 statt. Die Schöffen werden
vom Amtsgericht bestellt und nehmen an den Hauptverhandlungen teil. Dabei sind sie den Berufsrichtern gleichgestellt und tragen
dieselbe Verantwortung. Die Schöffentätigkeit ist eine verantwortungsvolle und besonders bedeutsame Aufgabe in unserer
Gesellschaft. Es handelt sich um ein Ehrenamt, das eine Vergütung nach dem Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz vorsieht.
Das Schöffenamt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Urteilsvermögen, aber auch geistige Beweglichkeit.
Wegen der anstrengenden Tätigkeit in der strafgerichtlichen Hauptverhandlung ist auch körperliche Eignung erforderlich. Zudem
unterliegen ehrenamtliche Richterinnen und Richter einer Pflicht zur besonderen Verfassungstreue.

Interessierte können Ihre Bewerbung bis zum 20. April 2023 über dieses Formular (PDF-Datei) einreichen. Grundsätzlich können sich nur deutsche Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz in Winterbach bewerben. Die Bewerber müssen am 1. Januar 2024 das 25. Lebensjahr vollendet haben und dürfen nicht älter als 69 Jahre sein. Außerdem müssen sie die deutsche Sprache ausreichend beherrschen und dürfen nicht in Vermögensverfall geraten
sein.

Personen, die beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen für das Amt nicht geeignet sind, sollen nicht zum Schöffenamt berufen
werden. Ausgeschlossen sind zudem Personen, denen ein Gericht die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter aberkannt
hat oder die wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind.

Nach Eingang der Bewerbungen erstellt die Gemeinde Winterbach eine Vorschlagsliste, die vom Gemeinderat beschlossen wird und
anschließend den Amtsgerichten übersandt wird. Dort erfolgt im Spätsommer 2023 die eigentliche Wahl der Schöffen.

Die genauen Voraussetzungen sowie Informationen zum Wahlverfahren sind in der geltenden Verwaltungsvorschrift, kurz VwV
Schöffen, geregelt. Diese ist auf der Homepage des Ministeriums der Justiz und für Migration Baden-Württemberg zu finden.

Als Ansprechpartner bei der Gemeinde Winterbach stehen Frau Krämer, Tel. 07181 7006 1101, E-Mail: m.kraemer@winterbach.de
und Herr Zimmer, Tel.: 07181 7006 1106, E-Mail: m.zimmer@winterbach.de zur Verfügung.