Öffentliche Bekanntmachungen: Gemeinde Winterbach

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Ortsmitte
Aussichtspunkt Wein - und Obstwanderweg
Aussichtspunkt Wein - und Obstwanderweg

Vorlagen, Beschlüsse und Protokolle aller öffentlichen Sitzungen können hier über das Ratsinformationssystem eingesehen werden.

Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl zum Europäischen Parlament – Europawahl – und der Wahl des Gemeinderats, der Wahl des Kreistags und der Mitglieder der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart am 09.06.2024

Die signierte Öffentliche Bekanntmachung finden Sie hier (PDF-Dokument, 170,86 KB, 15.05.2024).

Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Europäischen Parlament

Europawahl und für die Wahl des Gemeinderats, des Kreistags und der Mitglieder der Regionalversammlung des Verbands

Region Stuttgart sowie über die Erteilung von Wahlscheinen für diese Wahlen am 09.06.2024

Am 09.06.2024 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und gleichzeitig finden in der Gemeinde Winterbach die Kommunalwahlen - Wahl des Gemeinderats, des Kreistags und die Wahl der Mitglieder der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart - statt.


1.
Die Wählerverzeichnisse für die Europawahl und die Kommunalwahlen - für die Wahlbezirke der Gemeinde Winterbach werden in der Zeit vom 20.05.2024 bis 24.05.2024 werktags während der allgemeinen Öffnungszeiten im Bürgermeisteramt Winterbach, Bürgerbüro, Zimmer 0.1, Marktplatz 2, 73650 Winterbach für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Der Ort der Einsichtnahme ist barrierefrei.
Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollstän- digkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.

Wählen kann nur, wer in die Wählerverzeichnisse für die Europawahl/Kommunalwahlen eingetragen ist oder einen Wahlschein für diese Wahlen hat.


2.
Für die Kommunalwahlen und die Wahl der Mitglieder der Regionalversammlung gilt außerdem


2.1
Wahl des Gemeinderats
Personen, die ihr Wahlrecht für Gemeindewahlen durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in die Gemeinde zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung begründen, werden, wenn sie am Wahltag noch nicht drei Monate wieder in der Gemeinde wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen.

2.2
Wahl des Kreistags – Wahl der Mitglieder der Regionalversammlung
Personen, die ihr Wahlrecht
für die Wahl des Kreistags -
für die Wahl der Mitglieder der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart -
durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus dem Landkreis - aus dem Verbandsgebiet der Region Stuttgart - verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in den Landkreis - in das Verbandsgebiet der Region Stuttgart - zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung begründen, werden, wenn sie am Wahltag noch nicht drei Monate wieder im Landkreis - im Verbands- gebiet der Region Stuttgart - wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Ist die Gemeinde, in der ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt wird, nicht identisch mit der Gemeinde, von der aus der Wahlberechtigte seinerzeit den Landkreis - das Verbandsgebiet der Region Stuttgart - verlassen hat oder seine Haupt- wohnung verlegt hat, dann ist dem Antrag eine Bestätigung über den Zeitpunkt des Wegzugs oder der Verlegung der Hauptwohnung aus dem Landkreis - dem Verbandsgebiet der Region Stuttgart - sowie über das Wahlrecht zu diesem Zeitpunkt beizufügen. Die Bestätigung erteilt kostenfrei die Gemeinde, aus der der Wahlberechtigte seinerzeit weggezogen ist oder aus der er seine Hauptwohnung verlegt hat.

2.3
Wahlberechtigte, die in keiner Gemeinde in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung haben, sich aber am Wahltag seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde – im Landkreis – im Verbands- gebiet der Region Stuttgart – gewöhnlich aufhalten, werden auf Antrag in das Wählerverzeichnis ein- getragen. Mit dem schriftlichen Antrag hat der Wahlberechtigte ohne Wohnung zu versichern, dass er bei keiner anderen Stelle in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder seine Eintragung beantragt hat oder noch beantragen wird. Außerdem hat er nachzuweisen, dass er bis zum Wahltag seit mindestens drei Monaten seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Gemeinde – im Landkreis – im Verbandsgebiet der Region Stuttgart – haben wird.

2.4
Wahlberechtigte Unionsbürger, die nach § 26 Bundesmeldegesetz nicht der Meldepflicht unterliegen und nicht in das Melderegister eingetragen sind, werden ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Dem schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis hat der Uni-onsbürger eine Versicherung an Eides statt mit den Erklärungen nach § 3 Absatz 3 und 4 Kommunal- wahlordnung anzuschließen.


2.5
Alle genannten Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen schriftlich gestellt werden und – ggf. samt der genannten Erklärungen und eidesstattlichen Versicherung und Nachweisen – spätestens bis zum Sonntag, 19.05.2024 (keine Verlängerung möglich) beim Bürgermeisteramt Winterbach, Bürgerbüro, Zimmer 0.1, Marktplatz 2, 73650 Winterbach eingehen.

Vordrucke für diese Anträge und für die erforderlichen Erklärungen hält das Bürgermeisteramt Winterbach, Bürgerbüro, Zimmer 0.1, Marktplatz 2, 73650 Winterbach bereit.
Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Per-son bedienen. Wird dem Antrag entsprochen, erhält der Betroffene eine Wahlbenachrichtigung, sofern er nicht gleichzeitig einen Wahlschein beantragt hat.


3.
Wer die Wählerverzeichnisse für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20.05.2024 bis zum 24.05.2024 (vgl. Nr. 1), spätestens am 24.05.2024 bis 12.00 Uhr, beim Bürgermeisteramt Winterbach, Bürgerbüro, Zimmer 0.1, Marktplatz 2, 73650 Winterbach Einspruch einlegen (bzgl. Europawahl) bzw. einen Antrag auf Berichtigung (bzgl. der Kommunalwahlen) des / der Wählerver- zeichnisse(s) stellen.
Der Einspruch/Antrag kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift bei beim Bürgermeisteramt eingelegt/gestellt werden.


4.
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 19.05.2024
eine Wahlbenachrichtigung.

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen bzw. Antrag auf Berichtigung stellen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.

Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
Der Wahlberechtigte kann grundsätzlich nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Der Wahlraum ist in der Wahlbenachrichtigung angegeben. Wer in einem anderen Wahlbezirk oder durch Briefwahl wählen möchte, benötigt dazu einen Wahlschein (siehe Nr. 5).


5.
Wahlschein

5.1
Wer einen Wahlschein für die Europawahl hat, kann an der Wahl im Rems-Murr-Kreis durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Landkreises
oder durch Briefwahl teilnehmen.

5.2
Wer einen Wahlschein für die Kommunalwahlen hat, kann entweder durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum des im Wahlschein angegebenen Gebiets
oder durch Briefwahl teilnehmen.


6.
Einen Wahlschein erhält auf Antrag

6.1
ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,

6.2
ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,

6.2.1
wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die nachstehende Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis

für die Europawahl
bei Deutschen nach § 17 Absatz 1 Europawahlordnung (EuWO), bei Unionsbürgern nach § 17a Absatz 2 EuWO bis zum 19.05.2024 versäumt hat;

für die Kommunalwahlen
bei Wahlberechtigten nach § 3 Absatz 2 und 4 und § 3b Absatz 1 Kommunalwahlordnung (KomWO) (vgl. 2.1, 2.2, 2.3, 2.4) bis zum 19.05.2024 versäumt hat; dies gilt auch, wenn ein Unionsbürger nach- weist, dass er ohne sein Verschulden versäumt hat, rechtzeitig die zur Feststellung seines Wahlrechts verlangten Nachweise nach § 3 Absatz 3 und 4 KomWO vorzulegen,

6.2.2
wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden bei der

Europawahl
die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 21 Absatz 1 EuWO bis zum 24.05.2024 versäumt hat,

bei den Kommunalwahlen
die Frist für den Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses nach § 6 Absatz 2 des Kommu- nalwahlgesetzes (KomWG) bis zum 24.05.2024 versäumt hat; dies gilt auch, wenn ein Unionsbürger nachweist, dass er ohne sein Verschulden versäumt hat, rechtzeitig die zur Feststellung seines Wahl- rechts verlangten Nachweise nach § 3 Absatz 3 und 4 KomWO vorzulegen.

6.2.3
wenn sein Recht auf Teilnahme an der/n

Europawahl
erst nach Ablauf der Antragsfrist bei Deutschen nach § 17 Absatz 1 EuWO, bei Unionsbürgern nach
§ 17a Absatz 2 EuWO,
oder erst nach Ablauf der Einspruchsfrist nach § 21 Absatz 1 EuWO entstanden ist;

Kommunalwahlen
erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 3 Absatz 2 und 4 und § 3b Absatz 1 KomWO oder der Ein- sichtsfrist nach § 6 Absatz 2 KomWG entstanden ist.

6.2.4
wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren (Europawahl)/Widerspruchsverfahren (Kommunalwahlen) festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis des Bürgermeisteramtes gelangt ist.

zu 6.1
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum Freitag, 07.06.2024, 18:00 Uhr, beim Bürgermeisteramt Winterbach, Bürgerbüro, Zimmer 0.1, Marktplatz 2, 73650 Winterbach mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden.
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, gestellt werden.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl (08.06.2024), 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
zu 6.2
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter Nr. 6.2.1 - 6.2.4 angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, stellen.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachwei- sen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

7.
Ein Wahlberechtigter, der durch Briefwahl wählen will, erhält mit den Briefwahlunterlagen für die Europawahl einen roten Wahlbriefumschlag, mit den Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahlen einen gelben Wahlbriefumschlag.
Die Anschriften, an die die Wahlbriefe zurückzusenden sind, sind auf den Wahlbriefumschlägen angegeben. Ein Merkblatt für die Briefwahl zur Europawahl und die Hinweise für die Briefwahl zu den Kom- munalwahlen auf der Rückseite des Wahlscheins enthalten die für den Wähler notwendigen Informationen.

7.1 Europawahl
Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte

  • einen amtlichen Stimmzettel,
  • einen amtlichen weißen Stimmzettelumschlag für die Briefwahl,
  • einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und
  • ein Merkblatt für die Briefwahl.

7.2 Kommunalwahlen
Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte

  • die amtlichen Stimmzettel für jede Wahl, zu der er wahlberechtigt ist, ggf. mit zugehörigen Merk- blättern,
  • die dazugehörigen amtlichen Stimmzettelumschläge für die Briefwahl,
  • einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen gelben Wahlbriefumschlag mit dem Aufdruck "Wahlbrief für die kommunale Wahl".


Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist
im Falle der Europawahl nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie dem Bürgermeisteramt vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen; im Falle der Kommunalwahlen nur zulässig, wenn die Empfangsberechtigung durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird.
Der Wahlberechtigte, der seine Briefwahlunterlagen beim Bürgermeisteramt selbst in Empfang nimmt, kann an Ort und Stelle die Briefwahl ausüben.
Bei der Briefwahl muss der Wähler die Wahlbriefe mit dem Stimmzettel/den Stimmzetteln und dem/n Wahlschein/en so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass die Wahlbriefe dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht/en.
Ein Wahlberechtigter, der des Lesens (bei Kommunalwahlen: oder des Schreibens) unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberech- tigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat.

Wähler, die bei der Europawahl und bei den Kommunalwahlen durch Briefwahl wählen, müssen zwei Wahlbriefe absenden (roter Wahlbrief = Europawahl,
gelber Wahlbrief = für die kommunale Wahl).
Der Wahlbrief für die Europawahlwird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert.
Der Wahlbrief für die Kommunalwahlen wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert.
Die Wahlbriefe können auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.

Winterbach, 13.05.2024

gez. Marcel Zimmer
Vorsitzender des Gemeidewahlausschusses

Die signierte Einladung im PDF Format finden Sie hier(PDF-Dokument, 180,28 KB, 14.05.2024)

Einladung zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am Dienstag, 14.Mai 2024, 18:30 Uhr im Sitzungssaal des Alten Rathauses

Tagesordnung

 

1. Bürger fragen die Verwaltung - Fragestunde für Jedermann

2. Baugesuche

2.1 Abbruch des bestehenden Gebäudes sowie Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport, Im Sterrenberg 17

- Vorlage GR 28/2024 ö.

3. Kindergartenbedarfsplanung 2024

- Vorlage 29/2024 ö.

4. Einbau einer maschinellen Rauch- und Wärmeazugsanlage (RWA) in die Salierhalle

hier: Baubeschluss und Vergabe der Bauarbeiten

- Vorlage GR 30/2024 ö.

5. Forsteinrichtungserneuerung für den Gemeindewald 2024-2033

- Vorlage GR 31/2024 ö.

6. Jugendmusikschule Schorndorf und Umgebung e.V. - Erhöhung der Mitgliedsbeiträge zum 01.01.2025 (Folge des Herrenberg-Urteils)

- Vorlage GR 32/2024 ö.

7. Kanalsanierungen durch Inlinerverfahren

hier: Vergabe der Ingenieursleistungen und Baubeschluss

- Vorlage GR 33/2024 ö.

8. Annahme von Spenden

9. Bekanntmachungen und Verschiedenes

 

Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Die signierte Einladung im PDF-Format finden Sie hier (PDF-Dokument, 304,16 KB, 03.05.2024).

Einladung zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am Dienstag, 23. April 2024, 18:30 Uhr im Sitzungssaal des Alten Rathauses

Tagesordnung

Öffentlich:

1. Bürger fragen die Verwaltung - Fragestunde für Jedermann

2. Installation einer Beleuchtung am Basketball- und Skaterplatz hinter der Ballspielhalle
hier: Vergabe der Bauarbeiten und Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe
- Vorlage GR 26/2024 ö.

3. Barrierefreier Umbau des Kreuzungsbereichs Gerberstraße/Lindenstraße
- Vorlage GR 27/2024 ö.

4. Annahme von Spenden

5. Bekanntgaben und Verschiedenes
 

Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
 

Die signierte Einladung im PDF Format finden Sie hier (PDF-Dokument, 301,37 KB, 16.04.2024).

Öffentliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge zur Wahl des Gemeinderats am 09. Juni 2024

Zur Wahl des Gemeinderats am 09.06.2024 hat der Gemeindewahlausschuss am 08.04.2024 die nachstehend aufgeführten Wahlvorschläge zugelassen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Datei-Download (PDF-Dokument, 129,68 KB, 11.04.2024).

Wirtschaftsplan des Gemeindewerks Winterbach für das Wirtschaftsjahr 2024

Auf Grund des § 14 des Gesetzes über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsgesetz – EigBG) und der §§ 1 bis 4 der Verordnung des Innenministeriums
über die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Eigenbetriebe auf der Grundlage der Kommunalen Doppik (EigBVO-Doppik) hat der Gemeinderat am 06.02.2024 den
folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 beschlossen

Den Wirtschaftsplan in seiner signierten Fassung finden Sie hier (PDF-Dokument, 268,18 KB, 10.04.2024)

Amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Winterbach - Kernhaushalt

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am
06.02.2024 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen

Die signierte Fassung der Satzung finden Sie hier (PDF-Dokument, 599,76 KB, 10.04.2024)

Einladung zur Sitzung des Bauausschusses am Dienstag, 9. April 2024, 18:30 Uhr im Sitzungssaal des Alten Rathauses

Tagesordnung

Öffentlich:

1. Baugesuche

1.1. Schulhausumbau (Waldorfschule), Rudolf-Steiner-Weg 4
- Vorlage BA 1/2024 ö.

1.2. Wohnhausum- und -anbau, Lerchenstr. 10/1
- Vorlage BA 2/2024 ö.

1.3. Um- und Anbau Technikgebäude (veränderte Ausführung), Oberdorf 5
- Vorlage BA 3/2024 ö.

1.4. Errichtung eines Balkons, Lange Gärten 2
- Vorlage BA 4/2024 ö.

Bauvoranfragen

1.5. Bauvoranfrage: Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage,
In den Riedwiesen 28
- Vorlage BA 5/2024 ö.

2. Weitere Baugesuche

3. Bekanntgaben und Verschiedenes

Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

 

Müller
Bürgermeister

 

Die signierte Einladung im PDF Format finden Sie hier (PDF-Dokument, 108,83 KB, 02.04.2024).

Einladung zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am Dienstag, 19. März 2024, 18:30 Uhr im Sitzungssaal des Alten Rathauses

Tagesordnung

1. Bürger fragen die Verwaltung - Fragestunde für Jedermann

2. Investitionszuschuss an den Tierschutzverein Schorndorf
- Vorlage 25/2024 ö.

3. Annahme von Spenden

4. Bekanntgaben und Verschiedenes

Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

 

Müller
B ü r g er m e i s t e r

 

Die signierte Einladung finden Sie hier (PDF-Dokument, 60,94 KB, 11.03.2024).

Einladung zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am Dienstag, 05. März 2024, 18:30 Uhr im Sitzungssaal des Alten Rathauses

Tagesordnung

1.         Bürger fragen die Verwaltung - Fragestunde für Jedermann

2.         Baugesuche
2.1.     Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit Tiefgarage, In den Riedwiesen 54
            - Vorlage GR 15/2024 ö.

2.2.     Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit Tiefgarage, In den Riedwiesen 56
            - Vorlage GR 16/2024 ö.

2.3.     Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelcarport, Wilhelmstr. 10/2
            - Vorlage GR 17/2024 ö.

2.4.     Aufstockung des Wohnhauses, Nelkenweg 10
            - Vorlage GR 18/2024 ö.

2.5.     Wohnhausumbauten sowie Errichtung einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle, Vorderer Wattenbach 3 + 3/1
            - Vorlage GR 19/2024 ö.

2.6.     Errichtung einer Dachgaube, Hermannstr. 24
            - Vorlage GR 20/2024 ö.

2.7.     Errichtung von Abstellräumen in bestehender Tiefgarage, Oberdorf 10
            - Vorlage GR 21/2024 ö.

2.8.     Errichtung einer Gartenhütte, Flst. Nr.285/1, Industriestr. 9
            - Vorlage GR 22/2024 ö.

3.         Bericht über das Jugendforum
            - Vorlage GR 23/2024 ö.

4.         Umsetzung Maßnahme Fußgängerquerungen aus dem Mobilitätskonzept
            - Vorlage GR 24/2024 ö.

5.         Annahme von Spenden

6.         Bekanntgaben und Verschiedenes

Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.


Müller
Bürgermeister

 

Die signierte Einladung im PDF-Format finden Sie hier (PDF-Format) (PDF-Dokument, 67,82 KB, 27.02.2024).

Einladung zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am Dienstag, 20. Februar 2024, 18:30 Uhr im Sitzungssaal des Alten Rathauses

Tagesordnung

1. Bürger fragen die Verwaltung - Fragestunde für Jedermann

2. Vorstellung der PV-Potenzialanalyse für gemeindeeigene Gebäude
- Vorlage GR 13/2024 ö.

3. Anpassung der Eintrittspreise im Freibad Winterbach ab der Saison 2024 und Änderung der Haus- und Badeordnung
- Vorlage GR 14/2024 ö.

4. Annahme von Spenden

5. Bekanntgaben und Verschiedenes

Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

 

Müller
Bürgermeister

Die signierte Einladung im PDF-Format finden Sie hier (PDF-Dokument, 289,89 KB, 13.02.2024).

Einladung zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am Dienstag, 6. Februar 2024, 18:30 Uhr im Sitzungssaal des Alten Rathauses

Tagesordnung

1. Bürger fragen die Verwaltung - Fragestunde für Jedermann

2. Baugesuche

2.1. Wohnhaus Um- und Anbau, Starenweg 2
- Vorlage GR 4/2024 ö.

2.2. Errichtung einer Dachgaube, Langer Weg 6
- Vorlage GR 5/2024 ö.

2.3. Aufstockung des Betriebsgebäudes, Sandwiesenstraße 2
- Vorlage GR 6/2024 ö.

2.4. Errichtung von zwei Stellplätzen, Schorndorfer Straße 21
- Vorlage 8/2024 ö.

2.5. Errichtung einer PV-Anlage, Herdfeld 12
- Vorlage GR 9/2024 ö.

2.6. Errichtung von PV-Anlagen, Brunnengasse 8/1
- Vorlage GR 9/2024 ö.

3. Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans der Gemeinde Winterbach einschließlich des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs "Gemeindewerk Winterbach" für das Jahr 2024
- Vorlage GR 11/2024 ö.

4. Bürgermeisterwahl am 30. Juni 2024
hier: Festlegung der Stellenausschreibung und Bildung des Gemeindewahlausschusses
- Vorlage GR 12/2024 ö.

5. Annahme von Spenden

6. Bekanntgaben und Verschiedenes

Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

 

Müller
Bürgermeister

Die signierte Einladung im PDF-Format finden Sie hier (PDF-Dokument, 297,04 KB, 30.01.2024).

Einladung zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am Dienstag, 30. Januar 2024, 18:30 Uhr im Sitzungssaal des Alten Rathauses

Tagesordnung

1. Bürger fragen die Verwaltung - Fragestunde für Jedermann

2. Einbringung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 der Gemeinde Winterbach und des Wirtschaftsplans für das Wirtschaftsjahr 2024 des Eigenbetriebs Gemeindewerk Winterbach
- Vorlage GR 1/2024 ö.

3. Wahl des Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahl 2024
- Vorlage GR 2/2024 ö.

4. Zustimmung zur Wiederwahl des Kommandaten der Freiwilligen Feuerwehr Winterbach und Zustimmung zur Wahl seines Stellvertreters
- Vorlage GR 3/2024 ö.

5. Annahme von Spenden

6. Bekanntgaben und Verschiedenes
 

Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

 

Müller
Bürgermeister

 

Die signierte Einladung im PDF-Format finden Sie hier (PDF-Dokument, 289,72 KB, 23.01.2024).

Einladung zur öffentlichen Sitzung des Verwaltungs- und Kulturausschusses am Dienstag, 16. Januar 2024, 18:30 Uhr im Sitzungssaal des Alten Rathauses

Einladung zur öffentlichen Sitzung des Verwaltungs- und Kulturausschusses

am Dienstag, 16. Januar 2024, 18:30 Uhr

im Sitzungssaal des Alten Rathauses


Tagesordnung
 

Öffentlich:

1. Abrechnung Waldorfkindergarten 2021
- Vorlage VKA 1/2024 ö.

2. Bekanntmachung und Verschiedenes

Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

 

Müller
Bürgermeister
 

Die signierte Einladung im PDF-Format finden Sie hier (PDF-Dokument, 285,54 KB, 09.01.2024).

Amtliche Bekanntmachung der Änderungssatzung über die öffentliche Wasserversorgung

Die Änderung tritt zum 01.01.2024 in Kraft und wird hiermit bekannt gegeben


Auf Grund der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie der §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Gemeinde Winterbach am 28.11.2023 folgende Satzung beschlossen:

Die Satzung kann über diesen Link (PDF-Dokument, 286,88 KB, 12.12.2023) eingesehen werden.

Einladung zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am Dienstag, 19. Dezember 2023, 18:30 Uhr im Sitzungssaal des Alten Rathauses

Tagesordnung

Öffentlich:

1. Bürger fragen die Verwaltung - Fragestunde für Jedermann

2. Baugesuche

3. Mobilitätskonzept 2040 der Gemeinde Winterbach
- Vorlage GR 52/2023 ö.

4. Teilfortschreibung des Regionalplanes zur Festlegung von Vorranggebieten für regionalbedeutsame Windkraftanlagen
- Vorlage GR 53/2023 ö.

5. Förderprogramm Energieeinsparung und Umweltschutz 2024
- Vorlage GR 54/2023 ö.

6. Investitionslisten für das Haushaltsjahr 2024 und die mittelfristige Finanzplanung 2025-27 für den Kernhaushalt der Gemeinde und den Wirtschaftsplan des Gemeindewerks
- Vorlage GR 55/2023 ö.

7. Erneuerung der Schalt- und Steueranlagen auf der Kläranlage hier: Genehmigung der Entwurfsplanung und Baubeschluss
- Vorlage GR 56/2023 ö.

8. Annahme von Spenden

9. Bekanntgaben und Verschiedenes

Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

 

M ü l l e r
Bürgermeister

 

Die signierte Einladung im PDF-Format finden Sie hier (PDF-Dokument, 294,21 KB, 11.12.2023).
 

Allgemeinverfügung verkaufsoffene Sonntage 2024

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.11.2023 folgende Allgemeinverfügung für die verkaufsoffenen Sonntage im Jahr 2024 erlassen.

Diese kann nachstehend eingesehen werden. Allgemeinverfügung (PDF-Dokument, 294,36 KB, 30.11.2023)

Einladung zur öffentlichen Sitzung des Bauausschusses am Dienstag, 05. Dezember 2023, 19:30 Uhr im Sitzungssaal des Alten Rathauses

Tagesordnung

Öffentlich:

1. Baugesuche

1.1. Errichtung eines 3-Familienhauses, Friedrichstraße 1/1
- Vorlage BA 23/2023 ö.

1.2. Errichtung einer Fahrrad- und Müllbox an bestehende Garage, Eichenweg 5
- Vorlage BA 24/2023 ö.

1.3. Errichtung eines 1-Fam.Wohnhauses, Sandweg 18
- Vorlage BA 25/2023 ö.

1.4. Wohnhausum- und -anbau, Adlerstraße 7
- Vorlage BA 26/2023 ö.

2. Weitere Baugesuche

3. Information über die Änderungen in der Landesbauordnung (LBO)
- Vorlage BA 27/2023 ö.

4. Bekanntgaben und Verschiedenes

Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

 

Müller
Bürgermeister


Die signierte Einladung zur Sitzung im PDF-Format finden Sie hier (PDF-Dokument, 291,89 KB, 28.11.2023).

Einladung zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am Dienstag, 28. November 2023, 18:30 Uhr im Sitzungssaal des Alten Rathauses

Tagesordnung

Öffentlich:

1. Bürger fragen die Verwaltung - Fragestunde für Jedermann

2. Vorstellung und Kenntnisnahme der Co2-Bilanz Winterbach
- Vorlage GR 48/2023 ö.

3. Kalkulation der Wasserverbrauchsgebühren 2024
- Vorlage GR 49/2023 ö.

4. Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe für Mehrkosten bei der Erschließung des Baugebiets Riedwiesen
- Vorlage GR 50/2023 ö.

5. Erlass einer Allgemeinverfügung für die verkaufsoffenen Sonntage im Jahr 2024
- Vorlage 51/2023 ö.

6. Annahme von Spenden

7. Bekanntgaben und Verschiedenes

Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

 

Müller
Bürgermeister

 

Die signierte Einladung zur Sitzung im PDF-Format finden Sie hier (PDF-Dokument, 293,88 KB, 20.11.2023).

Einladung zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am Dienstag, 24. Oktober 2023, 18:30 Uhr im Sitzungssaal des Alten Rathauses

Tagesordnung

Öffentlich:

1. Bürger fragen die Verwaltung - Fragestunde für Jedermann

2. Verleihung des Urbantrunkes an Herrn Ibrahim Arslan
- Vorlage GR 44/2023 ö.

3. Ermächtigung zur Übertragung von Ansätzen für Ein- und Auszahlungen und Investionsfördermaßnahmen des Gemeindewerks Winterbach
- Vorlage GR 45/2023 ö.

4. Gemeindewerk - Aufnahme eines Investionsdarlehens in Höhe von 1.390.000 Euro am Kapitalmarkt
- Vorlage GR 46/2023 ö.

5. Betriebsplan Wald 2024
- Vorlage 47/2023 ö.

6. Annahme von Spenden

7. Bekanntgaben und Verschiedenes

Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

 

Müller
Bürgermeister

 

Die signierte Einladung zur Sitzung im PDF-Format finden Sie hier (PDF-Dokument, 1,57 MB, 16.10.2023).

Einladung zur öffentlichen Sitzung des Bauausschusses am Dienstag, 10. Oktober 2023, 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Alten Rathauses

Einladung zur öffentlichen Sitzung des Bauausschusses
am Dienstag, 10. Oktober 2023, 19.30 Uhr
im Sitzungssaal des Alten Rathauses

Tagesordnung

Öffentlich:

1. Baugesuche

1.1. Errichtung eines Einfamilienhauses, In den Riedwiesen 22

- Vorlage BA 19/2023 ö.

1.2. Errichtung eines Carports, sowie Verlängerung des bestehenden Vordachs, Schillerstraße 2

- Vorlage BA 20/2023 ö.

1.3. Umbau Wohn- und Geschäftshaus, Westergasse 14

- Vorlage BA 21/2023 ö.

2. Weitere Baugesuche

3. Anlegung eines neuen Urnengrabfeldes auf dem Friedhof Winterbach

- Vorlage BA 22/2023 ö.

4. Bekanntgaben und Verschiedenes

 

Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

 

Müller
Bürgermeister

Einladung zur öffentlichen Sitzung des Verwaltungs- und Kulturausschusses am Dienstag, 10.Oktober 2023, 18:30 Uhr im Sitzungssaal des Alten Rathauses

Einladung zur öffentlichen Sitzung des Verwaltungs- und Kulturausschusses

am Dienstag, 10.Oktober 2023, 18:30 Uhr

im Sitzungssaal des Alten Rathauses


Tagesordnung
 

Öffentlich:

1. Sachstandsbericht Integrationsmanagement
- Vorlage VKA 7/2023 ö.

2. Verleihung der Landesehrennadel des Landes Baden-Württemberg und der Bürgermedialle der Gemeinde Winterbach im Jahr 2024
- Vorlage 8/2023 ö.

3. Bekanntmachung und Verschiedenes

Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

 

Müller
Bürgermeister

Amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Eigenbetriebs „Gemeindewerk Winterbach“

Auf Grund von § 14 Eigenbetriebsgesetz in Verbindung mit § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 27.06.2023 die folgende Haushaltssatzung für das
Haushaltsjahr 2023 beschlossen, welche durch Erlass des Rems-Murr-Kreises vom 23.08.2023 ergänzt sowie durch Beschluss des Gemeinderats vom 26.09.2023 beigetreten wurde.

Die vollständige Satzung kann über diesen Link (PDF-Dokument, 229,80 KB, 28.09.2023) eingesehen werden.