Anmeldung: Gemeinde Winterbach

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Informationen zum Anmeldeverfahren

Das Anmeldeverfahren für Betreuungsplätze in der Grundschulbetreuung der Gemeinde Winterbach ist ab sofort online möglich. Eltern können nun ihr Kind bequem von zu Hause aus digital anmelden. Mit folgendem Link elternportal.winterbach.de kommen Sie zum Elternportal.

Hier erhalten Eltern einen Überblick über das Betreuungsangebot.

Die zentale Online-Anmeldung soll den Sorgeberechtigten Zeit und Wege ersparen. Die Gemeinde Winterbach empfiehlt sich vor der Vormerkung über das Betreuungsangebot zu informieren.

Sollten Eltern keine Möglichkeit haben das Elternportal zu nutzen, kontaktieren Sie den Bereich Bildung & Erziehung, Frau Baumgart, Telefon Telefonnummer: 07181 7006-1110, per E-Mail oder gerne persönlich im Rathaus, EG, Zimmer 0.2.
 

Wann kann und soll ich mein Kind anmelden?

Grundsätzlich ist eine Anmeldung möglich, sobald  

  • das Kind den Hauptwohnsitz in Winterbach hat,
  • das Kind die Grundschule der Lehenbachschule besucht oder dort zur Einschulung ansteht und
  • beide Sorgeberechtigten berufstätig sind (Bescheinigung steht in den nächsten Tagen zum Download bereit) oder eine Empfehlung des Jugendamtes vorliegt, dass die Betreuung notwendig ist
     

Besondere Härtefälle (z. B. schwere Erkrankung, Tod eines Elternteils) müssen schriftlich dargelegt werden.

Für eine rechtzeitige Planung des Angebotes ist es wichtig, dass der Gemeindeverwaltung der Betreuungsbedarf der Familien so frühzeitig wie möglich bekannt ist; insbesondere dann, wenn Sie einen Zuzug nach Winterbach planen / ein Wiedereinstieg der Eltern in den Beruf ansteht, etc..

Alle Familien, deren Kind mit Hauptwohnsitz in Winterbach wohnt, bereits einen Kindergarten besucht und zur Einschulung ansteht, bekommen im Herbst eines Jahres (i.d.R. im November) vom Kindergarten einen Infobrief mit Informationen zum Anmeldeverfahren für das kommende Schuljahr überreicht. Auch hier ist es für die Planung notwendig, dass die Anmeldung bis spätestens Ende Dezember getätigt wird.

Die Rückmeldung, ob Sie einen Platz erhalten, erfolgt im März.

Bei Überbelegung behält sich die Gemeinde als Träger der Einrichtung vor auch Absagen erteilen zu müssen.

Schritt für Schritt zum Platz in der Grundschulbetreuung

Info & Download