Abfallwirtschaft
Fragen rund um die Abfallwirtschaft beantworten die Mitarbeitenden der AWRM in Waiblingen. Die AWRM ist als selbstständige Kommunalanstalt des Rems-Murr-Kreises unter anderem für die Organisation der Müllabfuhr zuständig und kümmert sich darum, dass eingesammelte Abfälle ordnungsgemäß verwertet oder entsorgt werden.
Wenden Sie sich an die AWRM wenn Sie neue Mülltonnen benötigen, eine Abholung für Sperrmüll, Metallschrott oder alte Elektrogeräte beantragen wollen oder auch wenn Sie Fragen zur korrekten Mülltrennung haben.
Zur Abfallentsorgung außerhalb der regulären Müllabfuhr stehen die Entsorgungszentren auf den Deponien, die Recyclinghöfe und mehrere Grüngutannahmeplätze zur Verfügung. Die Standorte und Annahmebedingungen findet man auf der Internetseite der AWRM.
Der Wertstoffhof in Winterbach
Die AWRM betreibt ab 8. Dezember 2023 am neuen Standort in der Ostlandstraße 20 in Winterbach einen Wertstoffhof (dieser war bisher in der Remstraße, neben der Fa. Künzler zu finden). Gebührenfrei können dort folgende Stoffe in haushaltsüblichen Kleinmengen abgegeben werden:
- CDs/DVDs,
- Elektro-Altgeräte,
- Energiesparlampen (keine Leuchtstoffröhren),
- Gelbe-Tonne-Material,
- Glasflaschen,
- Kartonagen,
- Haushaltsbatterien,
- Korken,
- Altmetall,
- Papier.
Nicht angenommen werden z. B. Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Holz, Autobatterien und Problemabfälle.
Zusätzlich werden künftig auch Kühlgeräte und Kunststoffgegenstände, wie zum Beispiel alte Wäschekörbe, Mülltonnen, Bobby-Cars etc. angenommen.
Recyclinghof:
Ostlandstraße 20
73650 Winterbach
Öffnungszeiten:
- Dienstag - Freitag: 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr
- Samstag: 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Wertstoffcontainer
Die im Gemeindegebiet aufgestellten Altglas- und Papiercontainer gehören ebenfalls der AWRM und werden regelmäßig von der Fa. ALBA geleert.
Bitte achten Sie auf eine korrekte Trennung der einzelnen Wertstoffe. Wertstoffe, für die kein Container bereitgestellt ist (z. B. Styropor, Plastik etc.), haben dort nichts zu suchen. Bitte geben Sie diese auf dem Wertstoffhof ab.
Sollte mal ein Container überfüllt sein, so werfen Sie bitte Ihre mitgebrachten Wertstoffe nicht einfach neben den Container, sondern entsorgen diese bei einem anderen Containerstandort.
Bei Überfüllung informieren Sie bitte direkt die AWRM über diesen Link.
Häckselplatz
Alle Winterbacher Bürgerinnen und Bürger können auf dem Häckselplatz nördlich der B 29, Burgklinge, Baum- und Strauchschnittgut abgeben.
Öffnungszeiten:
- Samstag: 12:00 Uhr bis 16:00 Uhr
- NICHT an Feiertagen!
Verbrennen pflanzlicher Abfälle - nur in Ausnahmefällen erlaubt
Bitte beachten Sie folgende Informationen:
Gemäß § 6 Kreislaufwirtschaftsgesetz hat die Verwertung von Abfall Vorrang vor seiner Beseitigung. Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist daher grundsätzlich verboten. Pflanzliche Abfälle sind zum Beispiel Baum- und Heckenschnitt, Laub oder Gras.
Wie kann pflanzlicher Abfall verwertet werden?
- Durch Verrotten, insbesondere durch Liegenlassen, Untergraben, Unterpflügen und Kompostieren.
- Durch Abgabe an die Abfallwirtschaft Rems-Murr AöR (AWRM):
Grüngut wird in den Entsorgungszentren und Grüngutplätzen im Rems-Murr-Kreis sowie auf der Biovergärungsanlage Backnang-Neuschöntal bis zu einer Menge von 2 m³ gebührenfrei angenommen (Öffnungszeiten beachten). Zweimal im Jahr wird eine Straßensammlung für Grüngut durchgeführt, kleinere Mengen können regelmäßig über die Biotonne entsorgt werden.
Wann kann pflanzlicher Abfall ausnahmsweise durch Verbrennen beseitigt werden?
Ausnahmen für das Verbrennen pflanzlicher Abfälle gelten gemäß der Landes-Pflanzenabfallverordnung für pflanzliche Abfälle, die im Wald, auf landwirtschaftlichen oder gärtnerisch genutzten Grundstücken im Außenbereich anfallen. Diese dürfen unter folgenden Voraussetzungen ausnahmsweise verbrannt werden:
Möglichkeit 1:
Die Anfahrt zum Grundstück ist mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden (Beispiel: steile und schwer zugängliche Flächen) und ein Verrotten (Beispiel: steinige Flächen) auf meinem Grundstück ist nicht möglich und das Verbrennen findet außerhalb eines bebauten Gebietes (nach § 35 Baugesetzbuch) statt.
Möglichkeit 2:
Das Pflanzenmaterial ist mit Schädlingen oder Krankheitserregern befallen (Borkenkäfer, Feuerbrand, etc.) und das Verbrennen findet außerhalb eines bebauten Gebietes statt.
Ein Mehraufwand durch den Abtransport der pflanzlichen Abfälle rechtfertigt keine Ausnahme. Im Innenbereich, also innerhalb eines bebauten Gebietes, ist eine Verbrennung immer verboten.
Das Verbrennen von großen Mengen pflanzlicher Abfälle ist der Ortspolizeibehörde vorher anzuzeigen. Eine Anzeige der Verbrennung an die Leitstelle von Feuerwehr und Rettungsdienst ist nicht notwendig und nicht erwünscht. Beim Ausrücken der Feuerwehr hat der Brandverursacher die Kosten zu tragen, auch wenn die Anzeige bei der Ortspolizeibehörde ordnungsgemäß erfolgt ist. Das Landratsamt als untere Abfallrechtsbehörde erteilt daher auch keine Ausnahmen vom Verbrennungsverbot. Es liegt vielmehr im Ermessen des Beseitigungspflichtigen, ob vorgenannte Ausnahmemöglichkeiten vorliegen. Wer gegen obige Vorgaben verstößt, handelt ordnungswidrig und riskiert ein empfindliches Bußgeld.
Weitere Hinweis und eine Checkliste (Was muss beim Verbrennen zwingend beachtet werden?) finden Sie in einem Merkblatt des Landratsamts (PDF-Dokument, 367,73 KB, 20.03.2025).
Warentauschtage
- Lehenbachhalle
- Termine: je 1 x im Frühjahr und Herbst
- Termine entnehmen Sie bitte dem Mitteilungsblatt
Ansprechpartner:
Gemeinde Winterbach
Herr Dengler
Marktplatz 2
73650 Winterbach
Telefonnummer: 07181 7006-1206
E-Mail schreiben