Gemeindewald und Forstreform
Seit der Forstreform (2020) wird strikt zwischen Privat-, Staats- und Kommunalwald unterschieden. Die rund 30 ha Kommunalwald werden von Herrn Harald Graß, gemäß den Grundsätzen des naturnahen Waldbaues (Naturverjüngung, Naturnähe und Vielfalt bei der Baumartenwahl, standortangepasste Mischbestände sowie Arten- und Biotopschutz) bewirtschaftet.
Seit 2001 ist der Gemeindewald PEFC zertifiziert. Das im Jahr 2019 durchgeführte Audit wurde ohne Beanstandungen absolviert und ist auf die jahrelange sehr gute Arbeit der Winterbacher Förster zurückzuführen.
Die Privatwälder können sich u. a. durch die untere Forstbehörde des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis beförstern lassen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Landratsamts Rems-Murr-Kreis.
Die Staatswaldflächen der Gemarkung Winterbach, Engelberg und Manolzweiler werden von der Anstalt öffentlichen Rechts „Forst BW“ übernommen. Hier sind Herr Valentin Fälchle und Herr Helmut Glowania Ihre Ansprechpartner.
Die interaktive Forstbezirksübersichtskarte finden Sie auf der Homepage des Forst BW.
Wildschäden
Die Wildschweine waren da!
Engerlinge, Würmer und Schnecken sind eine Delikatesse für Wildschweine (Schwarzkittel oder Schwarzwild). Sie befinden sich im Erdreich und die Schwarzkittel müssen tief mit ihrem Rüssel graben, um an die leckeren Würmer heranzukommen. Nach einem schmackhaften Snack zieht das Schwarzwild weiter. Die Wiesen sind umgegraben und sehen aus wie „Kraut und Rüben“. So können die Wiesen nicht gemäht und bewirtschaftet werden. Doch wer ist für den Schaden, den die possierlichen Tierchen verursacht haben, verantwortlich? Der Jäger, der Eigentümer, der Pächter, der Landwirt?
Grundsätzlich gilt, dass erst einmal festgestellt werden muss, ob es sich um Wildschadensersatzpflicht durch den Jäger handelt. Dies erklären die §§ 53 und 54 des Jagd- und Wildtiermanagementgesetztes (JWMG). Demnach muss Schaden durch z. B. Schwarzwild nur dann ersetzt werden, wenn eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung erfolgt ist. D.h. ein – bis dreimal pro Jahr gemäht wurde, und das Mähgut abgefahren wurde. Das komplette Obst (auch fauliges Obst z.B. Äpfel) aufgelesen und nichts auf dem Stückle zurückgelassen wurde. Weitere Erklärungen zu diesem Thema können dem Film des Landesjagdverbandes entnommen werden.
Um einen Wildschaden bei der Gemeinde Winterbach zu melden, können Sie das entsprechende Formular hier herunterladen (PDF-Dokument, 51,46 KB, 18.11.2021).
Wer die Schäden beheben möchte, benötigt dafür Werkzeug und Maschinen. Um die Pflege der Streuobstwiesen zu erleichtern, hat die Gemeinde Winterbach ein Einebnungsgerät (Wiesenhobel) angeschafft. Dieser kann kostenpflichtig ausgeliehen werden. Die Entgeltordnung zum Wiesenhobel können Sie hier herunterladen (PDF-Dokument, 59,40 KB, 17.02.2022).
Weitere Infos zum Ablauf und Umgang mit dem „Wiesenhobel“ gibt’s bei unserem Ansprechpartner Andreas Schahl, erreichbar unter Mobiltelefon: 01601516827 oder per E-Mail.
Wildtiere im Siedlungsraum - Waschbär, Marder und Co.
Viele Menschen erfreuen sich daran auf einem Waldspaziergang ein Reh, ein Wildschwein, einen Fuchs oder einen Waschbären zu sehen. Doch was tun, wenn das Wildschwein plötzlich den eigenen Garten umgräbt oder der Waschbär oder Marder ins Dachgeschoss einziehen, die Dämmung beschädigen und nächtliche Aktivitäten die restlichen Hausbewohner und Nachbarn vom Schlaf abhalten?
Mit diesen und weiteren Fragen hat sich die Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg im Forschungsprojekt „Wildtiere im Siedlungsraum Baden-Württembergs“, welches vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg gefördert wurde, beschäftigt. Die Erkenntnisse wurden in Form eines Handbuchs mit dem Titel „Wildtiermanagement im Siedlungsraum“ zusammengefasst. Das Handbuch kann hierheruntergeladen werden.
Menschliche Siedlungen sind für Wildtiere ausgesprochen attraktiv. Sie bieten ein ganzjährig vielfältiges Nahrungsangebot und unterschiedliche landschaftliche Strukturen.
Eine wirksame präventive Maßnahme zur Vermeidung der Ansiedlung liegt darin, den Wildtieren das Nahrungsangebot zu entziehen, indem insbesondere Müllbehälter verschlossen und Kompostlegen abgedeckt werden, keine Essensreste auf den Kompost gegeben werden und kein Haustierfutter offen zugänglich gemacht wird.
Auch Unterschlupfmöglichkeiten sollten so gesichert werden, dass ein Eindringen der Wildtiere vermieden wird. Wirksame Maßnahmen sind: Einstiege zum Dachboden verschließen, an Gebäude angrenzende Bäume und Sträucher zurückschneiden, Manschetten an Regenrohren anbringen sowie Schornsteine vergittern.
Bleiben alle präventiven Maßnahmen erfolglos, kann bei der unteren Jagdbehörde ein Antrag auf Fallenfangjagd (für Wildtierarten, die dem Nutzungs- und Entwicklungsmanagement des Jagd- und Wildtiermanagementgesetz unterliegen) gestellt werden. Weitere Informationen zur Antragsstellung erhalten Sie beim Landratsamt Rems-Murr-Kreis:
https://www.rems-murr-kreis.de/bauen-umwelt-und-verkehr/forst/untere-jagdbehoerde/waschbaer-und-co
Sofern Sie selbst betroffen sein sollten und weitergehende Fragen haben, dürfen Sie sich gerne mit den Ansprechpartnern vor Ort in Verbindung setzen.






