Wahljahr 2024: Gemeinde Winterbach

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Ortsmitte
Aussichtspunkt Wein - und Obstwanderweg
Aussichtspunkt Wein - und Obstwanderweg

Öffentliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge zur Wahl des Gemeinderats am 09. Juni 2024

Zur Wahl des Gemeinderats am 09.06.2024 hat der Gemeindewahlausschuss am 08.04.2024 die nachstehend aufgeführten Wahlvorschläge zugelassen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Datei-Download (PDF-Dokument, 129,68 KB, 11.04.2024).

Kommunalwahl und Europawahl am 9. Juni 2024 - Allgemeine Infos

Alle fünf Jahre werden in den Gemeinden des Landes sowie in den Landkreisen die Kommunalvertretungen gewählt. Die nächste Wahl findet am Sonntag, 9. Juni 2024 statt. Die Kommunalwahl wird erneut gemeinsam mit der Europawahl durchgeführt.

Bei den Kommunalwahlen wird über die Gemeinde- und Ortschaftsräte in den Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg ebenso abgestimmt wie über die Mitglieder der  Kreistage und die Mitglieder der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart.

Umfassende Informationen rund um die Kommunalwahlen 2024 finden Sie hier sowie hier (PDF-Dokument, 110,17 KB, 20.02.2024).

 

Neue Altersgrenze für die Kommunalwahl

Bei der Kommunalwahl 2024 in Baden-Württemberg dürfen erstmals auch Jugendliche ab 16 Jahren kandidieren (passives Wahlrecht). Bisher konnten sie bereits ihre Stimme abgeben (aktives Wahlrecht), aber nicht selbst in kommunale Gremien gewählt werden.

Ein ausführliches Online-Dossier zur Wählbarkeit ab 16 Jahren finden Sie hier.

Wie wählt man richtig?

Im diesem Erklärfilm zur Kommunalwahl wird anschaulich erklärt:

1. Wer wahlberechtigt ist,

2. Wo man seine Stimme abgeben kann,

3. Wer genau gewählt wird,

4. Wie man den oder die Stimmzettel ausfüllt,

5. Was kumulieren und panaschieren bedeutet,

6. Wann der Stimmzettel ungültig wird und

7. Was man ins Wahllokal mitnehmen muss.

Broschüren der Landeszentrale für politische Bildung in einfacher Sprache finden Sie in diesem Dokument (PDF-Dokument, 285,51 KB, 13.03.2024).
 

„Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen

Zur Wahl der Abgeordneten des 10. Europäischen Parlaments in der Bundesrepublik Deutschland am 9. Juni 2024 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgeru-
fen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man wegen schlechten Sehens die Wahlunterlagen selbst nicht lesen kann?

Für die Wahl zum Europäischen Parlament am 9. Juni 2024 haben blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte die Möglichkeit zur barrierefreien Teilhabe. Dazu werden
von den Blinden- und Sehbehindertenverbänden kostenfrei eine spezielle Stimmzettelschablone und eine vorgelesene Beschreibung des vollständigen Stimmzettelin-
halts als aufgesprochene CD-Version zur Verfügung gestellt. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der
Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht.

Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie eine Schablone und eine Audio-CD mit der
Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122 (Festnetznummer Deutsche
Telekom).

Wegen der jüngsten Mitteilung des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbands e.V. (dazu Nr. 1.5) bietet sich folgende Ergänzung an:
„Ab Ende April 2024 besteht auch die Möglichkeit, vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. Informationen zu den Stimmzettelinhalten barrierefrei im In-
ternet unter www.dbsv.org/wahlen sowie telefonisch unter 0800 00 09 67 10 (gebührenfrei) zu erhalten.“