Informationen zum Anmeldeverfahren
Das Anmeldeverfahren für Betreuungsplätze in der Grundschulbetreuung der Gemeinde Winterbach ist ausschließlich online möglich. Eltern können ihr Kind bequem von zu Hause aus digital anmelden.
Die zentrale Online-Anmeldung soll den Sorgeberechtigten Zeit und Wege ersparen. Die Gemeinde Winterbach empfiehlt sich vor der Vormerkung über das Betreuungsangebot zu informieren.
Mit folgendem Link elternportal.winterbach.de kommen Sie zum Elternportal.
Sollten Eltern keine Möglichkeit haben das Elternportal zu nutzen, kontaktieren Sie das Sachgebiet Familie, Bildung und Soziales, Frau Baumgart, Telefonnummer: Telefonnummer: 07181 7006-1110, per E-Mail oder gerne persönlich im Alten Rathaus, EG, Zimmer 0.1.
Wann kann und soll ich mein Kind anmelden?
Die Bedarfsanmeldung muss bis zum 15. März eines Jahres für das kommende Schuljahr abgegeben werden.
Die Rückmeldung, ob Sie einen Platz erhalten, erfolgt nach dem Anmeldeschluss.
Bei Überbelegung behält sich die Gemeinde als Träger der Einrichtung vor auch Absagen erteilen zu müssen, wenn ihr Kind keine rechtsanspruchserfüllende Klassenstufe besucht.
Folgende Aufnahmekriterien gelten:
Ihr Kind besucht im Schuljahr 2026/2027 folgende Klassenstufe:
Klassenstufe 1:
- Aufgrund des Rechtsanspruchs haben Sie Anspruch auf eine 8 Stunden Betreuung , welches von Ihnen aber nicht oder nicht umfänglich wahrgenommen werden muss.
- Sie müssen keine Bescheinigung der Berufstätigkeit, einen besonderen Härtefall oder ähnliches nachweisen.
Klassenstufe 2-4:
Grundsätzlich ist eine Anmeldung möglich, sobald:
- Das Kind den Hauptwohnsitz in Winterbach hat,
- das Kind die Grundschule der Lehenbachschule besucht und
- beide Sorgeberechtigten berufstätig sind (Bescheinigung s. unter Info& Download) oder eine Empfehlung des Jugendamtes vorliegt, dass die Betreuung notwendig ist.
- Besondere Härtefälle(z. B. schwere Erkrankung, Tod eines Elternteils) müssen schriftlich dargelegt werden.
Für eine rechtzeitige Planung des Angebotes ist es wichtig, dass der Gemeindeverwaltung der Betreuungsbedarf der Familien so frühzeitig wie möglich bekannt ist; insbesondere dann, wenn Sie einen Zuzugnach Winterbach planen / ein Wiedereinstieg der Eltern in den Berufansteht, etc.



