Parken: Gemeinde Winterbach

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Das Ordnungsamt Winterbach informiert

An dieser Stelle wollen wir Sie über die Parkierungsbeschilderung und die damit geltenden Parkregelungen in der Winterbacher Ortsmitte informieren.

Lage

Die Parkzone wird durch Parkzonenschilder eingeteilt. Diese befinden sich an folgenden Standorten:

  1. Bachstraße auf Höhe des Gebäudes Marktplatz 9
  2. Kronenbergele auf Höhe der Einmündung Bahnhofstraße
  3. Oberdorf bei Hausnummer 31
  4. Westergasse auf Höhe der Einmündung Herdfeld

An den einzelnen Parkplätzen gibt es keine weiteren Schilder, die die Parkscheibenregelung wiederholen.

Es gilt in der abgegrenzten Parkzone folgende Regelung: Das Parken ist in gekennzeichneten Flächen mit Parkscheibe für die Dauer von 2 Stunden zulässig. Diese Regelung gilt montags bis freitags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:30 Uhr und samstags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr.

Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass auf nicht gekennzeichneten Flächen das Parken unzulässig ist und mit einem Verwarngeld belegt wird. Auch das Vergessen der Parkscheibe und "Vorstellen der Ankunftszeit" stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Zudem ist das Parken auf Gehwegen grundsätzlich verboten. Direkt vor der Winterbacher Bank in Fahrtrichtung nach Esslingen sind auf dem Fußgängerweg keine Flächen gekennzeichnet, die das Parken erlauben. Hier befindet sich ein Zebrastreifen, der auch als Schulweg dient. Auch wenn der Gehweg dort breiter ist als gewöhnliche Gehwege, ist das Parken hier nicht erlaubt. Denn dadurch wird die Sicht der Autofahrer auf herannahende Fußgänger verdeckt. Das ist besonders gefährlich.

Der linke Querparkplatz vor der Michaels-Apotheke ist ein Behindertenparkplatz. Hier ist das Parken nur erlaubt, wenn Sie im Besitz eines Parkausweises für Behinderte sind. "Nur" Inhaber eines Schwerbehindertenausweises zu sein, berechtigt nicht automatisch dazu, auf den ausgewiesenen Behindertenparkplätzen zu parken. Für körperbehinderte Menschen bietet das Auto oft die einzige Möglichkeit, mobil zu sein und zu bleiben. Es wurde bewusst der linke Parkplatz gewählt, damit die Fahrertür in vollem Radius geöffnet werden kann. Links neben dem Behindertenparkplatz ist keine Fläche gekennzeichnet. Dort darf nicht geparkt werden. Wenn dort trotzdem geparkt wird, kann der Behindertenparkplatz nicht richtig genutzt werden, da Körperbehinderte so am Aussteigen gehindert werden.  

Tatsächlich bestehen auch zahlreiche gesetzliche Parkverbote, selbst wenn kein entsprechendes Verkehrszeichen aufgestellt ist. Viele Autofahrer meinen, überall parken zu dürfen, wo kein Verkehrsschild steht. Dem ist nicht so. Dass vor Grundstücksausfahrten nicht geparkt werden darf, ist selbstverständlich. Wer denkt jedoch daran, dass dies auf schmalen Fahrbahnen auch an den Ausfahrten gegenüber gilt?

Grundsätzliches Parkverbot besteht an engen und unübersichtlichen Stellen. Dabei ist eine Engstelle dann gegeben, wenn auf der Fahrbahn eine Restbreite von weniger als 3 Meter verbleibt. Feuerwehr, Krankenwagen und die Polizei kommen bei Rettungseinsätzen nicht selten "in die Klemme". Sie können nicht oder nur erschwert durch Straßen fahren, weil sich die Verkehrsteilnehmer nicht an die Regel halten. Dabei ist oft die Bequemlichkeit der Fahrzeugführer Grund für die vermeidbare Engstelle. Würde der Autofahrer sein Fahrzeug auf das eigene Anwesen bringen oder einige Meter weiter an einer sicheren Stelle parken, könnte unnötiger Ärger vermieden werden. Bekanntlich darf auch bis zu 5 Meter vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen nicht geparkt werden.

Wir möchten Sie auf weitere Parkmöglichkeiten hinweisen: Auf dem Parkdeck beim evangelischen Gemeindehaus und der Geschäfte "Fundgrube Peter Hahn" und "Modehaus Raithle" stehen Ihnen weitere Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Hier gilt dieselbe Regelung. Parken ist in gekennzeichneten Flächen mit Parkscheibe für die Dauer von 2 Stunden zulässig. Im Parkhaus können Sie mit Parkscheibe sogar bis zu 2,5 Stunden kostenfrei parken. Im Interesse aller Verkehrsteilnehmer und der Bevölkerung appelliert die Gemeinde Winterbach an die Vernunft aller Autofahrer, so zu parken, wie es erlaubt ist und dass ein ungehindertes Durchfahren von größeren Fahrzeugen (wie Müllwagen, landwirtschaftliche Fahrzeuge usw.) gewährleistet ist. Denken Sie daran: Nur so können Feuerwehr und Rettungsdienste schnell und wirksam helfen.

Ihr Ordnungsamt Winterbach