Standesamt Winterbach
Das Standesamt Winterbach ist für viele Angelegenheiten im Leben eines Menschen zuständig. Die Ausstellung von Geburts- und Sterbeurkunden gehört hier beispielsweise genauso dazu, wie die Bearbeitung von Namensänderungen.
Aber natürlich steht das Standesamt besonders für die Eheschließung und somit für einen der schönsten Tage im Leben zweier Menschen.
In Winterbach gibt es zwei Räumlichkeiten, in denen standesamtliche Trauungen stattfinden:
Trauzimmer in der Galerie W6
- Das Trauzimmer in der Westergasse verfügt über 30 Sitzplätze.
Heimatmuseum
- Die große Stube verfügt über 25 Sitzplätze.
- Die kleine Stube verfügt über 8 Sitzplätze.
Neues Namensrecht gilt ab 1. Mai 2025
Zum 01.05.2025 tritt das Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts und des Internationalen Namensrechts in Kraft. Mit dem Gesetz werden neue Möglichkeiten der Namensführung für Ehegatten und Lebenspartner, für Kinder sowie zur Namensänderung geschaffen.
Das Gesetz gilt grundsätzlich für Personenstandsfälle (z.B. Geburt, Heirat), die sich ab dem 01.05.2025 ereignen. Eine Anpassung bestehender Namen an das neue Recht ist jedoch in vielen Fällen möglich.
Regelungen zur Wahl des Ehenamens:
Informieren Sie sich hier über die neuen Regelungen zur Wahl des Ehenamens:
In dem nachfolgend verlinkten Erklärvideo werden die wesentlichen Änderungen, die sich speziell auf den Ehenamen beziehen, anhand von Beispielen erläutert.
(© Fachverband der Standesbeamtinnen und Standesbeamten Baden-Württemberg e.V.)
Regelungen zur Wahl des Geburtsnamens:Informieren Sie sich hier über die neuen Regelungen zum Namensrecht für Kinder:In dem nachfolgend verlinkten Erklärvideo werden die wesentlichen Änderungen, die sich speziell auf den Geburtsnamen von Kindern beziehen, anhand von Beispielen erläutert.
(© Fachverband der Standesbeamtinnen und Standesbeamten Baden-Württemberg e.V.)
Anfragen zu einer möglichen Namensänderung senden Sie bitte per E-Mail an standesamt@winterbach.de unter Angabe des gewünschten Namens und Ihrer Kontaktdaten. So kann eine erste Prüfung bereits vor der persönlichen Vorsprache zur Abgabe einer namensrechtlichen Erklärung erfolgen.
Für weitere Fragen steht Ihnen das Standesamt im Rathaus gerne zur Verfügung.