Urlaub - Ausweisdokumente auch für Kinder
icon.crdate22.05.2024
Ihr Bürgerbüro informiert
Der Sommer steht kurz bevor, Ihr Bürgerbüro erinnert Sie daran Ihre Ausweisdokumente zu überprüfen.
Dabei sollte vor allem beachtet werden, dass jedes Kind für den Auslandsurlaub sein eigenes Reisedokument zwingend benötigt.
Ein neues Reisedokument muss also her - aber welches? Kosten, Alter des Kindes und Reiseziel, all das muss dabei beachtet werden.
Reiseziel:
Mit welchem Dokument ein Kind über die Grenze gelassen wird, entscheidet jedes Land selbst. Vor Reiseantritt sollte man sich deshalb über die Einreisebestimmungen informieren, beispielsweise auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes oder beim Reiseveranstalter.
Dokumente:
- Kinderreisepass:
Der Kinderreisepass wurde Ende 2023 abgeschafft und kann somit nicht mehr neu ausgestellt werden.
Die noch gültigen Kinderreisepässe können bis zum Ablaufdatum verwendet werden, wenn das Kind auf dem Lichtbild noch einwandfrei erkennbar ist.
- Reisepass: (gilt auch außerhalb der EU)
Der Reisepass ist für Kinder 6 Jahre gültig. Weicht das Lichtbild im Ausweisdokument stark vom Gesicht des Kindes ab, ist das Dokument automatisch ungültig und für eine Reise nicht mehr verwendbar. Das aufgedruckte Gültigkeitsdatum ist dabei unerheblich. Ein neues Ausweisdokument mit aktuellem Passbild ist zu beantragen. Insbesondere bei Säuglingen und Kleinstkindern kann eine Neuausstellung des Ausweisdokuments früher erforderlich werden.
Der Reisepass kann nicht verlängert oder aktualisiert werden. Der Reisepass kostet bis zum 24. Lebensjahr 37,50 Euro. Die Ausstellung dauert ungefähr fünf bis sechs Wochen.
Viele Staaten verlangen bei der Einreise, dass der Reisepass über das Reiseende hinaus noch bis zu sechs Monate gültig sein muss.
Über die aktuellen Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise.
Eine Einverständniserklärung der Eltern zum Reisepassantrag ist nur notwendig bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes.
- Personalausweis: (gilt in allen EU-Ländern)
Bis zum 24. Lebensjahr betragen die Gebühren für den 6 Jahre gültigen neuen Personalausweis 22,80 Euro. Die Wartezeit beträgt zwei bis drei Wochen. Er kann nicht verlängert oder aktualisiert werden.
Weicht das Lichtbild im Ausweisdokument stark vom Gesicht des Kindes ab, ist das Dokument automatisch ungültig und für eine Reise nicht mehr verwendbar. Das aufgedruckte Gültigkeitsdatum ist dabei unerheblich. Ein neues Ausweisdokument mit aktuellem Passbild ist zu beantragen. Insbesondere bei Säuglingen und Kleinstkindern kann eine Neuausstellung des Ausweisdokuments früher erforderlich werden.
Eine Einverständniserklärung der Eltern zum Personalausweisantrag ist nur notwendig bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres des Kindes.
Mitzubringende Unterlagen für die Beantragung eines Dokuments:
- Einverständniserklärung der Eltern (erhältlich auf der Homepage der Gemeinde oder im Bürgerbüro)
- Bisheriges Ausweisdokument
- Geburtsurkunde bei Erstantrag in Winterbach
- 1 aktuelles biometrisches Lichtbild des Kindes im Passformat 35 x 45 mm
- Ausweisdokumente beider Erziehungsberechtigten
- Bei alleinigem Sorgerecht: Sorgerechtserklärung oder Scheidungsurteil mit Sorgerechtsbeschluss, Beschluss Gericht
WICHTIG: Wegen der erforderlichen Identitätsprüfung ist das persönliche Erscheinen des Kindes bei der Beantragung zwingend erforderlich.
Bei Rückfragen können Sie sich gerne an das Bürgerbüro wenden.